Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



The Swiss Code of Obligations is a central code of Swiss civil law that regulates the legal relationships between private individuals. It includes five books that cover various aspects of contract law, law of obligations and property law, including the formation, content and termination of contracts, as well as liability for breach of contract and tort. The Code of Obligations is an important code of law for business and everyday life in Switzerland, as it forms the basis for many legal relationships and contracts and has been in force since 1912, whereby it is regularly adapted to social and economic developments.

Der Art. 274 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2024 nicht aufgenommen.

Art. 274 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF190001AusweisungMiete; Mieter; Entscheid; Zustellung; Verfügung; Vermieterin; Gesuch; Vorinstanz; Stadt; Schlichtungsbehörde; Verfahren; Parteien; Vergleich; Gesuchs; Beschwerde; Gesuchsgegner; Nichtig; Obergericht; Ausweisung; Beschluss; Stadtamman; Gericht; Entscheide; Nichtigkeit; Bundesgericht; Oberrichter; Kündigung; Schlichtungsverhandlung; Eingabe
ZHLF120032Rechtsschutz in klaren Fällen / AusweisungAusweisung; Kündigung; Recht; Beklagten; Mietzins; Zahlung; Berufung; Verfahren; Frist; Mieter; Mietverhältnis; Entscheid; Ausweisungsrichter; Urteil; Einzelgericht; Ausweisungsverfahren; Überweisung; Vermieter; Bezirksgerichts; Anfechtung; Treuwidrigkeit; Streitwert; Parteien; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140012Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Uster vom 30. April 2014 (BV130028-I)Rekurs; Rekurrent; Rekursgegnerin; Schlichter; Rekurrenten; Verbände; Schlichtungsbehörde; Miete; Mieter; Vorschlag; Recht; Bezirks; Interesse; Vorschlags; Bezirksgericht; Entscheid; Interessen; Vorschlagsrecht; Wahlvorschläge; Wahlvorschlag; Wahlbehörde; Beschluss; Beisitzer; Person; Pacht; Schlichters
ZHVR140005Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Meilen vom 3. Juni 2014 (BP140051)Rekurrent; Rekurs; Rekurrenten; Verbände; Rekursgegner; Schlichtungsbehörde; Schlichter; Miete; Recht; Interesse; Mieter; Wahlbehörde; Interessen; Vorschlag; Bezirk; Beschluss; Verband; Mitglied; Wahlvorschläge; Gehör; Pacht; Verfahren; Vermieter; Person; Bezirksgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Zivil; Urteil; Zuständigkeit; Miete; Prozess; Nichteintretensentscheid; Schlichtungsverfahren; Schweizerische; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Kommentar; Pacht; Geschäftsräumen; Entscheid; Streit; Recht; Klage; Gericht; Streitigkeit; édure; Prozessvoraussetzung; Streitigkeiten; Unzuständigkeit
139 III 38 (4A_495/2012)Art. 248 lit. a i.V.m. Art. 250 ZPO; § 3 lit. f der Vollzugsverordnung des Kantons Schwyz zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 25. Oktober 1974; Mieterausweisung. Eine Mieterausweisung kann einzig beim Vorliegen eines klaren Falles nach Massgabe von Art. 248 lit. b i.V.m. Art. 257 ZPO in einem summarischen Verfahren erwirkt werden. Eine kantonale Bestimmung, welche die Mieterausweisung allgemein dem summarischen Verfahren im Sinne von Art. 248 lit. a i.V.m. 250 ZPO zuweisen will, verstösst gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (E. 2).
Verfahren; Ausweisung; Bundes; Zivil; Mieter; Vorinstanz; Recht; Prozess; Verfahrens; Obligationenrecht; Mieterausweisung; Zivilprozessordnung; Angelegenheiten; Kantone; Katalog; Ständerat; Sinne; Bundesrecht; Schweizerische; Nationalrat; Fälle; Kommentar; Kantonen; Zivilsachen; Massgabe; Grundform; Mietern

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, Schweizer, SiehrBasler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2010
Spühler, Schweizer, SiehrBasler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2010