Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 273c OR vom 2025

Art. 273c Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 273c Zwingende
Bestimmungen

1 Der Mieter kann auf Rechte, die ihm nach diesem Abschnitt zustehen, nur verzichten, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.

2 Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 273c Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220008Forderung / Einseitige VertragsänderungRecht; Mieter; Vermieter; Vermieterin; Mieterin; Berufung; Vorinstanz; Vertragsänderung; Kündigung; Klage; Entscheid; Mietvertrag; Parteien; Rechtsschutzinteresse; Nichteintreten; Beklagten; Beschwer; Nichteintretens; Urteil; Formular; Nichteintretensentscheid; Auskunft; Schlichtungsbehörde; Urteilsvorschlag; Rechtsmittel; Rechtsbegehren; Informations; Verfahren
ZHNG220007Forderung / Einseitige VertragsänderungVermieter; Mieter; Recht; Vermieterin; Berufung; Vorinstanz; Klage; Kündigung; Vertragsänderung; Mieters; Entscheid; Mietvertrag; Parteien; Rechtsschutzinteresse; Nichteintreten; Formular; Urteil; Nichteintretens; Beschwer; Schlichtungsbehörde; Rechtsmittel; Nichteintretensentscheid; Urteilsvorschlag; Auskunft; Mietzins; Sinne; Informations
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