DO Art. 273c -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 273c Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 273c Disposiziuns stringentas

1 Il locatari po mo desister da ses dretgs ch’el ha tenor quest chapitel, sche quai è previs expressivamain.

2 Cunvegnas divergentas n’èn betg valaivlas.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 273c Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220008Forderung / Einseitige VertragsänderungRecht; Mieter; Vermieter; Vermieterin; Mieterin; Berufung; Vorinstanz; Vertragsänderung; Kündigung; Klage; Entscheid; Mietvertrag; Parteien; Rechtsschutzinteresse; Nichteintreten; Beklagten; Beschwer; Nichteintretens; Urteil; Formular; Nichteintretensentscheid; Auskunft; Schlichtungsbehörde; Urteilsvorschlag; Rechtsmittel; Rechtsbegehren; Informations; Verfahren
ZHNG220007Forderung / Einseitige VertragsänderungVermieter; Mieter; Recht; Vermieterin; Berufung; Vorinstanz; Klage; Kündigung; Vertragsänderung; Mieters; Entscheid; Mietvertrag; Parteien; Rechtsschutzinteresse; Nichteintreten; Formular; Urteil; Nichteintretens; Beschwer; Schlichtungsbehörde; Rechtsmittel; Nichteintretensentscheid; Urteilsvorschlag; Auskunft; Mietzins; Sinne; Informations
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.