OR Art. 273b -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 273b OR vom 2025

Art. 273b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 273b Untermiete

1 Dieser Abschnitt gilt für die Untermiete, solange das Hauptmietverhältnis nicht aufgelöst ist. Die Untermiete kann nur für die Dauer des Hauptmietverhältnisses erstreckt werden.

2 Bezweckt die Untermiete hauptsächlich die Umgehung der Vorschriften über den Kündigungsschutz, so wird dem Untermieter ohne Rücksicht auf das Hauptmietverhältnis Kündigungsschutz gewährt. Wird das Hauptmietverhältnis gekündigt, so tritt der Vermieter anstelle des Mieters in den Vertrag mit dem Untermieter ein.


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Art. 273b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF120065Rechtsschutz in klaren Fällen / AusweisungBerufung; Berufungskläger; Ausweisung; Verfahren; Kündigung; Berufungsbeklagte; Vertrag; Berufungsbeklagten; Zustellung; Ausweisungsverfahren; Recht; Untermiete; Einzelgericht; Vorladung; Mietgericht; Wohnung; Hauptmietverhältnis; Urteil; Audienz; Vorladungen; Schlichtungsbehörde; Entscheid; Kündigungsschutz; Mieter; Untermieter; -Strasse; Bezirksgerichtes; Stiftung; Vorinstanz
ZHPF120038Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung) Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes Audienz des Bezirksgerichtes Zürich vom 14. Juni 2012 (ER120098)Beklagten; Wohnung; Bundesgericht; Streitwert; Fällen; Mieter; Urteil; Ausweisung; Einzelgericht; Kündigung; Recht; Obergericht; Oberrichter; Bezirksgericht; Mieterin; Mietverhältnis; Untermieter; Akten; Streitwertes; Kantons; Zivilkammer; Diggelmann; Gerichtsschreiber; Isler; Audienz; Bezirksgerichtes; Eingabe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB120007Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidAusweisung; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Aufsichts; Obergericht; Vorinstanz; Bundesgericht; Beschluss; Stadtammann; Betreibungsamt; Bezirksgerichts; Erkenntnisverfahren; Kommentar; Kantons; Liegenschaft; Obergerichts; Räumung; Ziffer
ZHVB120006Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidAusweisung; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Aufsichts; Obergericht; Vorinstanz; Bundesgericht; Beschluss; Stadtammann; Betreibungsamt; Bezirksgerichts; Erkenntnisverfahren; Kommentar; Kantons; Liegenschaft; Obergerichts; Räumung; Ziffer
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