CPC Art. 273 - Procédure

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 273 CPC de 2024

Art. 273 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 273 Procédure

1 Le tribunal tient une audience. Il ne peut y renoncer que s’il résulte des allégués des parties que l’état de fait est clair ou incontesté.

2 Les parties comparaissent personnellement, moins que le tribunal ne les en dispense en raison de leur état de santé, de leur âge ou de tout autre juste motif.

3 Le tribunal tente de trouver un accord entre les parties.


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Art. 273 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE230009EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat
ZHLE230009EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.38-Eheschutz; Parteien; Phasen; Regel; Kinder; Eheschutzverfahren; Regelung; Entscheid; Urteil; Richter; Unterhaltsbeiträge; Berechnung; Verhältnisse; Berufung; Trennung; Eheschutzmassnahmen; Ermessen; ZKBER; Ehefrau; Verfahren; Geltung; Zivilprozessordnung; Gericht; Hinweis; Interesse; Bundesgericht
SOZKBER.2021.38-Phase; Unterhalt; Kinder; Apos; Berufung; Parteien; Berufungskläger; Ehefrau; Eheschutz; Vorderrichter; Einkommen; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Betreuungsunterhalt; Gesuch; Arbeit; Ehemann; Gesuchsgegner; Besuch; BetrU; Besuchs; Berechnung; Phasen; Besuchsrecht; Verfügung; Phase:; Ausbildung; Entscheid; Berufungsbeklagte; Kindern
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 II 294Vaterschaftsklage. 1. Beweis der Beiwohnung durch die Aussagen der Mutter im Parteiverhör gemäss Art. 273 ff. der bernischen ZPO (Art. 8 und 314 Abs. 1 ZGB). 2. Feststellungen über den Reifegrad des Kindes, welche die durch den Geschlechtsverkehr der Mutter mit einem Dritten begründeten Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten (Art. 314 Abs. 2 ZGB) zu zerstreuen vermögen. Beweis; Mutter; Parteiverhör; Vater; Vorinstanz; Aussage; Vaterschaft; Aussagen; Beklagten; Richter; Beweismittel; Zeugung; Wahrscheinlichkeit; Gutachten; Tatsache; Beiwohnung; Geschlechtsverkehr; Prozessrecht; Sinne; Wahrheit; Bundesrecht; Indiz; Kindes; Indizien; Tatsachen; Feststellung; Bericht; LABHARDT; Experte; Dekade

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stalder, Oberhammer ZPO2021
Sutter-Somm, Hasenböhler, LeuenbergerBerner 2019