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Obligationenrecht (OR)

Art. 272b OR vom 2024

Art. 272b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 272b Dauer der
Erstreckung

1 Das Mietverhältnis kann für Wohnräume um höchstens vier, für Geschäftsräume um höchstens sechs Jahre erstreckt werden. Im Rahmen der Höchstdauer können eine oder zwei Erstreckungen gewährt werden.

2 Vereinbaren die Parteien eine Erstreckung des Mietverhältnisses, so sind sie an keine Höchstdauer gebunden, und der Mieter kann auf eine zweite Erstreckung verzichten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 272b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220012Kündigungsschutz / AnfechtungBerufung; Berufungsklägerin; Kündigung; Vorinstanz; Wohnung; Berufungsbeklagte; Recht; Sanierung; Mietverhältnis; Berufungsbeklagten; Zeitpunkt; Erstreckung; Entscheid; Projekt; Mietverhältnisse; Wohnungen; Pläne; Härte; Suchbemühungen; Quartier; Auflage; Miete; Stadt; Sanierungswille; Bauprojekt; Erwägung
ZHPF190027Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung) / VollstreckungMieter; Mieterin; Entscheid; Schonfrist; Vorinstanz; Vollstreckung; Recht; Vermieter; Vermieterin; Wohnung; Ziffer; Erstreckung; Aufschub; Urteil; Beschwerdeverfahren; Umzug; Bundesgericht; Gesuchs; Vergleich; Gesuchsgegnerin; Vergleichs; Entscheides; Verfahren; Frist; Parteien; Behandlung; Vollzug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2024.20-Berufung; Kündigung; Berufungskläger; Sanierung; Mietobjekt; Mietverhältnis; Zeuge; Miete; Berufungsbeklagte; Mieter; Recht; Zeugen; Aussage; Vermieter; Aussagen; Parteien; Entschädigung; Apos; Vorderrichterin; Interesse; Mietobjekts; Sanierungsarbeiten; Umbau; Mietvertrag; Höhe; Erstreckung; Urteil
BSZB.2017.37 (AG.2017.851)Kündigung und Erstreckung (BGer-Nr.: 4A_85/2018 vom 4. September 2018)Miete; Mieter; Mieterin; Kündigung; Zivilgericht; Vermieter; Berufung; Mietverhältnis; Recht; Gericht; Katze; Erstreckung; Fenster; Verhalten; Verfahren; Sperrfrist; Zivilgerichts; Vermieters; Wohnung; Anspruch; Katzen; Entscheid; Mietverhältnisses; Brief; Schlichtungsgesuch; Schlichtungsstelle; Interesse; Verfahrens; Berufungsverfahren
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