Art. 272b Dauer der
Erstreckung
1 Das Mietverhältnis kann für Wohnräume um höchstens vier, für Geschäftsräume um höchstens sechs Jahre erstreckt werden. Im Rahmen der Höchstdauer können eine oder zwei Erstreckungen gewährt werden.
2 Vereinbaren die Parteien eine Erstreckung des Mietverhältnisses, so sind sie an keine Höchstdauer gebunden, und der Mieter kann auf eine zweite Erstreckung verzichten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NG220012 | Kündigungsschutz / Anfechtung | Berufung; Berufungsklägerin; Kündigung; Vorinstanz; Wohnung; Berufungsbeklagte; Recht; Sanierung; Mietverhältnis; Berufungsbeklagten; Zeitpunkt; Erstreckung; Entscheid; Projekt; Mietverhältnisse; Wohnungen; Pläne; Härte; Suchbemühungen; Quartier; Auflage; Miete; Stadt; Sanierungswille; Bauprojekt; Erwägung |
ZH | PF190027 | Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung) / Vollstreckung | Mieter; Mieterin; Entscheid; Schonfrist; Vorinstanz; Vollstreckung; Recht; Vermieter; Vermieterin; Wohnung; Ziffer; Erstreckung; Aufschub; Urteil; Beschwerdeverfahren; Umzug; Bundesgericht; Gesuchs; Vergleich; Gesuchsgegnerin; Vergleichs; Entscheides; Verfahren; Frist; Parteien; Behandlung; Vollzug |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2024.20 | - | Berufung; Kündigung; Berufungskläger; Sanierung; Mietobjekt; Mietverhältnis; Zeuge; Miete; Berufungsbeklagte; Mieter; Recht; Zeugen; Aussage; Vermieter; Aussagen; Parteien; Entschädigung; Apos; Vorderrichterin; Interesse; Mietobjekts; Sanierungsarbeiten; Umbau; Mietvertrag; Höhe; Erstreckung; Urteil |
BS | ZB.2017.37 (AG.2017.851) | Kündigung und Erstreckung (BGer-Nr.: 4A_85/2018 vom 4. September 2018) | Miete; Mieter; Mieterin; Kündigung; Zivilgericht; Vermieter; Berufung; Mietverhältnis; Recht; Gericht; Katze; Erstreckung; Fenster; Verhalten; Verfahren; Sperrfrist; Zivilgerichts; Vermieters; Wohnung; Anspruch; Katzen; Entscheid; Mietverhältnisses; Brief; Schlichtungsgesuch; Schlichtungsstelle; Interesse; Verfahrens; Berufungsverfahren |