Art. 271 B. Bürgerrecht (1)
1 Das Kind erhält das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen es trägt.
2 Erwirbt das Kind während der Minderjährigkeit den Namen des anderen Elternteils, so erhält es dessen Kantons- und Gemeindebürgerrecht anstelle des bisherigen.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2011 (Name und Bürgerrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 2569; BBl 2009 7573 7581).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ140002 | Zuständigkeit, Leihmutterschaft | Stein; Kindes; Eheleute; Moritz; Leihmutter; Behörde; Recht; Vormundschaft; Behörden; Verfahren; Geburt; Entscheid; Moritz'; Eltern; Beschwerde; Vormundin; Familie; Kindesschutz; Digkeit; Schweiz; Mutter; Schweizerische; Erwachsenenschutzbehörde; Leihmutterschaft; Wäre; Anerkennung; Zuständigkeit; Lukas; Über; Gericht |
ZH | NW080001 | Wichtige Gründe zur Namensänderung | Namens; änderung; Rekurrent; Namensänderung; Rekurrenten; Mutter; Vater; Sorge; Recht; Elterliche; Kinder; Bundesgericht; Scheidung; Eheliche; Interesse; Wichtiger; Familie; Eltern; Vaters; Bundesgerichts; Elterlichen; Kindes; Verfügung; Praxis; Rechtsprechung; Aufwächst; Wichtigen; Alleinige; Scheidungskinder |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 541 (5A_113/2018) | Art. 2 ZGB, Art. 106-109 SchKG; Durchgriff im Widerspruchsverfahren. Begriff, Voraussetzungen und Abgrenzungen des Durchgriffs. Unterscheidung zwischen direktem und umgekehrtem Durchgriff; praktische Tragweite des umgekehrten Durchgriffs im SchKG (E. 8.3). Anwendung im konkreten Fall (E. 8.4). | Consid; Personne; été; Arrêt; Société; Morale; Qu'il; Suite; Biens; Droit; Contre; économique; Poursuit; Poursuite; Transparence; Tiers; Précité; Action; Principe; Créancier; Identité; Juridique; Même; Compte; Séquestre; Dualité; Avril; Autre; Rejet; Rejeté |
132 III 497 | Art. 30 Abs. 1 ZGB; wichtige Gründe zur Namensänderung. Wächst das Kind unverheirateter Eltern beim Vater auf und ist diesem nach Art. 298 Abs. 2 ZGB die elterliche Sorge übertragen, ist nach Art. 271 Abs. 3 ZGB ein wichtiger Grund gegeben, um durch Namensänderung den Familiennamen des Vaters zu erwerben (E. 2-4). | Elterliche; Vater; Namens; Sorge; Namensänderung; Mutter; Berufung; Vaters; Wächst; Berufungsklägerin; Elterlichen; Verheiratet; Aufwächst; Eltern; Familie; Bewilligen; Obergericht; Wichtigen; Aussereheliche; Wichtiger; Familiennamen; Verheirateter; Unverheirateter; Bewilligen; Sinne; übertragen; Beschluss; Recht; Aussereheliches; Aufwächst |