Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 270e OR vom 2025

Art. 270e Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 270e Weitergeltung des Mietvertrages
während des Anfechtungsverfahrens

Der bestehende Mietvertrag gilt unverändert weiter:

  • a. während des Schlichtungsverfahrens, wenn zwischen den Parteien keine Einigung zustandekommt, und
  • b. während des Gerichtsverfahrens, unter Vorbehalt vorsorglicher Massnahmen des Richters.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 270e Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHRU170058Mietzinsherabsetzung Beschwerde gegen einen Beschluss der Schlichtungsbehörde Zürich vom 15. September 2017 (MK170745)Verfahren; Vorinstanz; Verfahrens; Mietzins; Sistierung; Schlichtungsverfahren; Beschluss; Erben; Beschwerdeführer; Entscheid; Verfahrenssistierung; Bundesgericht; Schlichtungsbehörde; Rechtsmittel; Mietzinse; Herabsetzung; Streitgenosse; Erbfolge; Schlichtungsverfahrens; Beschwerdegegner; Streitgenossen; Gericht; Interesse; Sachverhalt