Art. 270 A. Name
1 Sind die Eltern miteinander verheiratet und tragen sie verschiedene Namen, so erhält das Kind denjenigen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben.
2 Die Eltern können innerhalb eines Jahres seit der Geburt des ersten Kindes gemeinsam verlangen, dass das Kind den Ledignamen des andern Elternteils trägt.
3 Tragen die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Namen.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2011 (Name und Bürgerrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 2569; BBl 2009 7573 7581).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF130071 | Berichtigung Zivilstandsregister Berufung gegen ein Urteil und Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Bülach vom 29. Oktober 2013 (EP130004) | Berufung; Berufungskläger; Recht; Zivilstandsregister; Gerin; Berufungsklägerin; Beschwerde; Unentgeltliche; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Berichtigung; Gesuch; Name]; Urteil; Bülach; Schweizerischen; Einzelgericht; Gewährung; Berufungsklägern; Rechtsmittel; Ehemann; Vorinstanz; Eintrag; Kantons; Verfügung; Bezirksgerichtes; [Nachname]; Datum; Person; Akten |
ZH | NW080001 | Wichtige Gründe zur Namensänderung | Namens; änderung; Rekurrent; Namensänderung; Rekurrenten; Mutter; Vater; Sorge; Recht; Elterliche; Kinder; Bundesgericht; Scheidung; Eheliche; Interesse; Wichtiger; Familie; Eltern; Vaters; Bundesgerichts; Elterlichen; Kindes; Verfügung; Praxis; Rechtsprechung; Aufwächst; Wichtigen; Alleinige; Scheidungskinder |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2014/391 | Entscheid Art. 35 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 25 Abs. 1, 4 und 5 AHVG, Art. 17 ATSG, Art. 25 |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 3 (5A_113/2016) | Art. 39 Abs. 1 und 2 Ziff. 3, Art. 48 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; Art. 8 lit. c ZStV; Eintragung des Rufnamens im Personenstandsregister. Im Personenstandsregister werden amtliche Namen beurkundet. Der Rufname ist kein amtlicher Name und wird im Fall, dass eine Person mehrere Vornamen trägt, im Personenstandsregister nicht bezeichnet (E. 3). | Person; Personen; Rufname; Personenstand; Beschwerde; Personenstandsregister; Rufnamen; Beschwerdeführerin; Rufnamens; Amtliche; Vorname; Vornamen; Eintrag; Zivilstand; Eintragung; Urteil; Bezeichnung; Verwaltungsgericht; Register; Amtlichen; Aufsichtsbehörde; BA; Recht; Rechtlich; Ausweise; Verfügung; Fest; Vorinstanz; Erfassung; Fehler |
141 III 312 | Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). | Kindes; Leihmutter; Recht; Recht; Leihmutterschaft; Kindesverhältnis; Beschwerde; Anerkennung; Geburt; Vater; Beschwerdegegner; Public; Urteil; Ordre; Kalifornische; Vaters; Kindesverhältnisse; Genetisch; Schweiz; Kindesverhältnisses; Genetische; Vaterschaft; Eltern; Mutter; Kalifornischen; Schweizerische; Geburtsurkunde; Partner; Ausländische; Rechtlich |
Autor | Kommentar | Jahr |
BÜHLER | Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch | 2014 |
Hegnauer | Berner Kommentar | 1997 |