Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 27

Zusammenfassung der Rechtsnorm BBG:



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) regelt die Berufsbildung in der Schweiz, indem es die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Berufsbildungsämtern, Berufsfachschulen und Betrieben regelt. Es umfasst Regelungen zur Berufsbildungspflicht, Berufsbildungsverträgen, Berufsbildungsbeiträgen und Berufsfachschulen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Das BBG dient als wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Schweiz.

Art. 27 BBG vom 2024

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Art. 27 Formen der höheren Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung wird erworben durch:

  • a. eine eidgenössische Berufsprüfung oder eine eidgenössische höhere Fachprüfung;
  • b. eine eidgenössisch anerkannte Bildung an einer höheren Fachschule.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-3099/2020Höhere FachprüfungQuot;; Prüfung; Diplom; Diplomarbeit; Vorinstanz; Prüfungsteil; Diplomarbeitquot;; Erstinstanz; Prüfung; Bundes; Diskussion; Recht; Präsentation; Quot;Diplomarbeitquot;; Quot;Präsentation; Wiederholung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Punkt; Punkte; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Entscheid; Verfügung; Fachprüfung; Prüfungsteile
    B-2588/2020Höhere FachprüfungPrüfung; Aufgabe; Bewertung; Vorinstanz; Punkt; Bundesverwaltungsgericht; Antwort; Experten; Punkte; Beschwerdeführers; Erstinstanz; Urteil; Entscheid; Verfahren; Antworten; Prüfungsleistung; Begründung; Recht; Lösung; Fallstudie; Beurteilung; Kandidat; Noten; Stellung; Prüfungsleistungen; Prüfungskommission; ängige