TStG Art. 26d -

Einleitung zur Rechtsnorm TStG:



Das schweizerische Tabaksteuergesetz regelt die Besteuerung von Tabakprodukten wie Zigaretten und Zigarren, um den Konsum zu regulieren und Einnahmen für den Staat zu generieren. Es enthält auch Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung und Bekämpfung von Schmuggel. Das Gesetz wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit überwacht und Verstösse können zu Geldstrafen führen.

Art. 26d TStG vom 2025

Art. 26d Tabaksteuergesetz (TStG) drucken

Art. 26d Kontrollen (1)

Die Betreiber von zugelassenen Steuerlagern unterliegen den Kontrollmassnahmen nach Artikel 15.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5561; BBl 2008 533).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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