ZPO Art. 269 - Vorbehalt

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 269 ZPO vom 2023

Art. 269 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 269 Vorbehalt

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen:

  • a. des SchKG (1) über sichernde Massnahmen bei der Vollstreckung von Geldforderungen;
  • b. des ZGB (2) über die erbrechtlichen Sicherungsmassregeln;
  • c. des Patentgesetzes vom 25. Juni 1954 (3) über die Klage auf Lizenzerteilung.
  • (1) SR 281.1
    (2) SR 210
    (3) SR 232.14

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 269 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHE210096Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Massnahmen; Schaden; Kontos; Gesuchsgegnerinnen; SchKG; Geldforderung; Einzelgericht; Handelsgericht; Ziffer; Verfügung; Schadenersatz; Verfahren; Sicherung; Rechtsbegehren; Verbot; Stellung; Anspruch; Bereicherung; Geldforderungen; SPRECHER; Entschädigung
    ZHLF150028Vorsorgliche MassnahmeGesuch; Gesuchsgegner; Berufung; Konto; Massnahme; Kontosperre; Entscheid; Verfahren; SchKG; Berufungsbeklagte; Forderung; Recht; PostFinance; Gesuchsgegnerin; Konten; Sicherung; Geldforderung; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Bundesgericht; Urteil; Berufungsbeklagten; Berufungsverfahren; Schenkung; Kammer; Arrest; Obergericht
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    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    BohnetBasler Kommentar ZPO2019
    BohnetBasler Kommentar ZPO2013