121 IV 3 | Art. 63, 359 ff. und 397bis Abs. 1 lit. h StGB; Art. 13 der Verordnung über das Strafregister; Entfernung von Vorstrafen aus dem Strafregister; Strafzumessung. Aus dem Strafregister entfernte Vorstrafen dürfen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die Entfernung kann allerdings ein Indiz dafür sein, dass der Vorstrafe für die Sanktion keine grosse Bedeutung mehr zukommt (E. 1c/dd). | Register; Vorstrafe; Vorstrafen; Verurteilung; Bundes; Verurteilungen; Entfernung; Eintrag; Person; Richter; Personen; Löschung; Urteil; Zumessung; Busse; Verordnung; Führerausweis; Freiheitsstrafe; Gefängnis; Vorleben; Massnahme; Angeklagte; Register; Kantons; Polizei |
117 IV 112 | 1. Art. 63 StGB; Strafzumessung (E. 1, E. 2). a) Tat- und Täterkomponenten, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. b) Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts. c) Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung. d) Fall einer ungenügenden Begründung. 2. Art. 41, Art. 55 StGB; Landesverweisung, bedingter Vollzug. a) Der Umstand, dass ein mit einer Schweizerin verheirateter Ausländer Straftaten verübte, genügt für sich allein nicht, seine Assimilierung in der Schweiz zu verneinen (E. 3a). b) Der bedingte Vollzug der Landesverweisung kann nicht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des probeweisen Aufschubs der Nebenstrafe bei der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug gemäss Art. 55 Abs. 2 StGB verweigert werden (E. 3b). c) Anforderung an die Begründung der Landesverweisung und der Verweigerung des bedingten Vollzugs (E. 3a und b). | Landes; Landesverweisung; Zumessung; Vorinstanz; Urteil; Schweiz; Recht; Beruf; Begründung; Entscheid; Täter; Vollzug; Schweizer; Nichtigkeitsbeschwerde; Anforderung; Verschulden; Beschwerdeführers; Anforderungen; Schweizerin; Taten; Hinweis; Kriminalkammer; Bundesgericht; Vorleben; Bundesrecht; Ermessen; Einbruchdiebstähle; Arbeit |