DO Art. 268 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 268 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 268 Dretg da retenziun dal locatur I. Dimensiun

1 Per in tschains annual scadì e per il tschains current d’in mez onn ha il locatur da localitads da fatschenta in dretg da retenziun vi da las chaussas moviblas che sa chattan en las localitads dadas en locaziun e che tutgan a l’equipament u a l’utilisaziun da questas localitads.

2 Il dretg da retenziun dal locatur cumpiglia er ils objects en possess dal sutlocatari, uschenavant che quel n’ha betg paj ses tschains da locaziun.

3 Exclus è il dretg da retenziun vi da chaussas che na pudessan betg vegnir impegnadas dals crediturs dal locatari.


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Art. 268 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
ZHPD150011Obligatorisches Schlichtungsverfahren, (sachliche) Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde.ändig; Klage; Vorinstanz; Entscheid; Schlichtungsbehörde; Beklagten; Klagebewilligung; Verfahren; Pacht; Beschwerde; Parteien; Zuständigkeit; Vertrag; Recht; Gericht; Pfäffikon; Bezirksgericht; Anspruch; Pachtsachen; Verfahrens; Qualifikation; Beschwerdeverfahren; Streit; Verfügung; Pachtverhältnis; Anspruchs
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2022.139-Miete; Mieter; Gebrauch; Mietobjekt; Mangel; Vermieter; Betrieb; Mängel; Gebrauchs; Vorinstanz; Schliessung; Mieters; Mietvertrag; Beschwerdegegner; Geschäft; Erwägung; Parteien; Offenhaltung; Entscheid; Mieterin; Mietsache; Risiko; Urteil; Mietobjekts; ühre
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 395Retentionsverzeichnis (Art. 283 SchKG; Art. 268 OR). Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses gegenüber einem Schuldner, dem die provisorische Nachlassstundung bewilligt worden ist (E. 2.2). Für die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses zur Sicherung von künftigem (laufendem) Mietzins ist die Gefährdung des Retentionsrechts auch dann darzutun, wenn der genannte Zins unmittelbar an verfallenen Zins anschliesst, für den das gleiche Gesuch gestellt worden ist (E. 3.4).
Betreibung; Retentionsverzeichnis; Betreibungs; Mietzins; SchKG; Retentionsrecht; Betreibungsamt; Pensionskasse; Retentionsverzeichnisses; Gefährdung; Begehren; Beschwerdeführerinnen; Konkurs; Schuldbetreibung; Aufsicht; Lassstundung; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibungs; Sicherung; Wegschaffung; Quartal; Urteil; Retentionsrechts; Retentionsurkunde; Zinses
124 III 215Art. 268 ff. OR; Art. 37 Abs. 2 SchKG und Art. 206 SchKG. Das Retentionsrecht des Vermieters von Geschäftsräumen (Art. 268 ff. OR) wird wegen Art. 37 Abs. 2 SchKG betreibungsrechtlich zwar als Faustpfand betrachtet, und demzufolge ist die Retention durch Betreibung auf Pfandverwertung zu prosequieren. Doch kann das Retentionsrecht nicht der Pfandbestellung durch einen Dritten gleichgestellt werden, welche nach der Ausnahmeregelung des Art. 206 Abs. 1 zweiter Satz SchKG im Konkurs des Schuldners die Aufhebung der Betreibung verhindert (E. 1). Fällt der Mieter in Konkurs, so muss der Vermieter von Geschäftsräumen seine Forderung und das Retentionsrecht im Konkurs anmelden (E. 2a). Konkurs; Betreibung; SchKG; Retention; Recht; Pfand; Betreibungen; Schuldbetreibung; Retentionsrecht; Geschäftsräume; Eigentumsvorbehalt; Geschäftsräumen; Vermieter; Betreibungsamt; Schuldbetreibungs; Vermieters; Pfandbestellung; Mieter; Forderung; Verwertung; Sinne; Konkurseröffnung; Gläubiger; Urteil; Konkurskammer; Faustpfand; Pfandverwertung; Konkursverwaltung; Retentionsgegenstände; Verfügung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2015.1Sequestro (art. 263 segg. CPP). Gratuito patrocinio (art. 132 cpv. 1 lett. b CPP).Apos;; Tribunal; Tribunale; Apos;art; Corte; Apos;incarto; Apos;ufficio; Apos;organizzazione; Apos;autorità; Apos;ambito; Letizia; Vezzoni; Confederazione; Apos;avv; Apos;imputato; RSPPF; Apos;assistenza; Nella; Basilea; Apos;esecuzione; Apos;inchiesta; Lapos;art; Zurigo; Apos;indennità; énal; Ministero; Apos;importo; Codice; Cassa; Cancelliera

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Heim, Heimgartner Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
Donatsch, Schweizer, Heim, Heimgartner Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014