Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 267a OR vom 2025

Art. 267a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 267a Prüfung der Sache und
Meldung an den
Mieter

1 Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden.

2 Versäumt dies der Vermieter, so verliert er seine Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren.

3 Entdeckt der Vermieter solche Mängel später, so muss er sie dem Mieter sofort melden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 267a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG210007Forderung aus MietverhältnisBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Mängel; Feststellung; Recht; Feststellungsinteresse; Wohnung; Mängelrüge; Urteil; Parteien; Entscheid; Forderung; Leistung; Feststellungsklage; Verfahren; Streitwert; Ziffer; Dispositiv; Leistungsklage; Protokoll; Mietgericht
ZHNG190008ForderungMieter; Vermieter; Vermieterin; Miete; Mieter; Vorinstanz; Recht; Berufung; Forderung; Beweis; Geschirrspüler; Schlüssel; Waschmaschine; Mietern; Ersatz; Mängel; Wohnung; Einzug; Schaden; Verfahren; Rückgabe; Terrasse; Einzugs; Widerklage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2021.72-Gesuch; Gesuchsgegnerin; Parkplätze; Urteil; Einstellhalle; Miete; Geschäftsraum; Entscheid; Zivilkammer; Verfahren; Begründung; Vollstreckung; Obergericht; Erwägung; Parteien; Behörde; Hinweis; Drohung; Beschriftung; Vorderrichterin; Abstellplatz; Tiefgarage; Fläche; Ausweisung; Oberrichter; Vermieterin; Mieterin
SOZKBER.2020.83-Apos; Berufung; Beklagten; Mietzins; Miete; Mieter; Untermiete; Zahlung; Mängel; Mieterin; Recht; Untermieter; Betrag; Vorinstanz; Untermieterin; Mietvertrag; Berufungsklägerin; Vermieter; Kaufvertrag; Vertrag; Mietobjekt; Mietzinse; Urkunde; Vermieterin; Zahlungen; Vertreter; Berufungsbeklagte; Wohnung; Beweis
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