Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 266n OR vom 2025

Art. 266n Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 266n Kündigung durch den Vermieter (1)

Die Kündigung durch den Vermieter sowie die Ansetzung einer Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung (Art. 257d) sind dem Mieter und seinem Ehegatten, seiner eingetragenen Partnerin oder seinem eingetragenen Partner separat zuzustellen.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 11 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 266n Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230073Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Gesuch; Gesuchsgegner; Ausweisung; Berufungsbeklagte; Entscheid; Urteil; Rechtsmittel; Zustellung; Vorinstanz; Ehemann; Mieter; Kündigung; Frist; Wohnung; Streitgenossen; Sendung; Fällen; Audienz; Verfügung; Akten; Berufungsbeklagten; Verfahren; Berufungsverfahren; Parteien; Streitgenossenschaft; Stellung
ZHLF210089AusweisungBerufung; Berufungskläger; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Frist; Rechtsmittel; Entscheid; Ausweisung; Urteil; Berufungsbeklagten; Eingabe; Erwägungen; Kündigung; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichter; Berufungsbeklagter; Hinwil; Mietverhältnis; Androhung; Rechtsmittelfrist; Eingaben; Mietobjekt; Parteien; Bezirksgericht; Gerichtsschreiberin
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120103Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Kündigung; Schlichtungsverfahren; Rechtspflege; Gesuch; Rechtsbeistand; Obergericht; Person; Einkommen; Lebens; Bestellung; Verfahren; Kanton; Schlichtungsbehörde; Rechtsbeistandes; Beurteilung; Gesuchs; Gericht; Kommentar; Vermögens; Akten; Vermieter; Kantons; Rechtsvertreter; Dietikon; Klage; Pacht; Bedürftigkeit; Notbedarf
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