Obligationenrecht (OR) Art. 266i

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 266i OR vom 2025

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Art. 266i Tod
des Mieters

Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 266i Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180047Ausweisung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes summarisches Verfahren des Bezirksgerichtes Winterthur vom 17. August 2018 (ER180024)Mieter; Berufung; Vorinstanz; Vermieter; Vermieterin; Kündigung; Frist; Verfahren; Ausweisung; Urteil; Entscheid; Recht; Eingabe; Ausführungen; Stellung; Obergericht; Bezirksgerichtes; Winterthur; Berufungsverfahren; Bundesgericht; Kantons; Oberrichter; Einzelgericht; Ausweisungsbegehren; Androhung; Verfahrens; Mietverhältnisse; Stellungnahme
ZHLF180009AusweisungBerufung; Mieterin; Vermieter; Vermieterin; Vorinstanz; Recht; Entscheid; Ausweisung; Kündigung; Urteil; Parteien; Mietzins; Wohnung; Verfahren; Problem; Bundesgericht; Oberrichter; Dietikon; Mietvertrag; Einzelgericht; Bezirksgerichts; Ausweisungsbegehren; Einstellplatz; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; Feststellung; Rechtsgr; Mietobjekt; Probleme

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2017.00003-Vertrag; Mietvertrag; Apos; Vertrags; Recht; Ehepaar; Laden; Gesellschaft; Urteil; Vorinstanz; Schaden; Beklagten; Verfahren; Parteien; Haftung; Forderung; Beruf; Höhe; Kläger; Urteils; Klägern; Rechnung; Berufung; Familie; Miete
BSZB.2020.25 (AG.2020.556)Kündigungsschutz/Erstreckung (BGer 4A_608/2020 vom 26. Ferbruar 2021)Kündigung; Miete; Mieter; Mieterin; Zivilgericht; Vermieter; Berufung; Vermieterschaft; Verhalten; Rücksicht; Rücksichtnahme; Gründen; Pflicht; Recht; Zivilgerichts; Mietverhältnis; Verwaltung; Bundesgericht; Voraussetzungen; Liegenschaft; Sachverhalt; Liegenschaftsverwaltung; Zivilgerichtsentscheid; Verletzung; Gericht; Entscheid; Erstreckung; ültig
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