Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 266g OR vom 2025

Art. 266g Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 266g Ausserordentliche
Kündigung 1. Aus wichtigen Gründen

1 Aus wichtigen Gründen, welche die Vertragserfüllung für sie unzumutbar machen, können die Parteien das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen.

2 Der Richter bestimmt die vermögensrechtlichen Folgen der vorzeitigen Kündigung unter Würdigung aller Umstände.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 266g Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220141RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Kündigung; Recht; Vorinstanz; Mietvertrag; Rechtsöffnung; Miete; Mieter; Liegenschaft; Mieter; Noven; Frist; Vertrag; Gesuchstellers; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Mietobjekt; Schäden; Verfahren; Rechtsöffnungsgesuch; Sinne; Vermieter; E-Mail
ZHNG220007Forderung / Einseitige VertragsänderungVermieter; Mieter; Recht; Vermieterin; Berufung; Vorinstanz; Klage; Kündigung; Vertragsänderung; Mieters; Entscheid; Mietvertrag; Parteien; Rechtsschutzinteresse; Nichteintreten; Formular; Urteil; Nichteintretens; Beschwer; Schlichtungsbehörde; Rechtsmittel; Nichteintretensentscheid; Urteilsvorschlag; Auskunft; Mietzins; Sinne; Informations
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140081Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Schlichtungsverfahren; Rechtspflege; Person; Rechtsbeistand; Verfahren; Obergericht; Kanton; Rechtsanwalt; Hauptsache; Rechtsvertreter; Obergerichts; Bestellung; Schlichtungsbehörde; Klage; Ausweisung; Beurteilung; Gericht; Einkommen; Kündigung; Entscheid; Kantons; Rechtsbeistandes; Mietsachen; Bezirkes; Schlichtungsverfahrens; ässt
ZHVO120103Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Kündigung; Schlichtungsverfahren; Rechtspflege; Gesuch; Rechtsbeistand; Obergericht; Person; Einkommen; Lebens; Bestellung; Verfahren; Kanton; Schlichtungsbehörde; Rechtsbeistandes; Beurteilung; Gesuchs; Gericht; Kommentar; Vermögens; Akten; Vermieter; Kantons; Rechtsvertreter; Dietikon; Klage; Pacht; Bedürftigkeit; Notbedarf
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