OR Art. 266e -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 266e OR vom 2025

Art. 266e Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 266e Möblierte Zimmer und
Einstellplätze

Bei der Miete von möblierten Zimmern und von gesondert vermieteten Einstellplätzen oder ähnlichen Einrichtungen können die Parteien mit einer Frist von zwei Wochen auf Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 266e Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220003Kündigungsanfechtung / ErstreckungBerufung; Berufungskläger; Miete; Vermieter; Mietvertrag; Kündigung; Mieter; Vermieterin; Mietverhältnis; Parteien; Recht; Lagerhalle; Berufungsbeklagte; Pfäffikon; Mietgericht; Bezirks; Urteil; Geschäftsräume; Mietobjekt; Erstreckung; Grundstück; Vertrag; Obergericht; Entscheid; Vorinstanz; Kündigungsschutz; Vermieters
ZHNG210014ForderungMieter; Berufung; Vermieter; Vermieterin; Vorinstanz; Recht; Vorladung; Kündigung; Forderung; Schadenersatz; Urteil; Mietgericht; Verfahren; Mietvertrag; Parteien; Gericht; Mietzinse; Berufungsverfahren; Hauptverhandlung; Frist; Sinne; Kosten; Mietgerichts; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2021.72-Gesuch; Gesuchsgegnerin; Parkplätze; Urteil; Einstellhalle; Miete; Geschäftsraum; Entscheid; Zivilkammer; Verfahren; Begründung; Vollstreckung; Obergericht; Erwägung; Parteien; Behörde; Hinweis; Drohung; Beschriftung; Vorderrichterin; Abstellplatz; Tiefgarage; Fläche; Ausweisung; Oberrichter; Vermieterin; Mieterin
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