Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 266c OR vom 2025

Art. 266c Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 266c Wohnungen

Bei der Miete von Wohnungen können die Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 266c Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220003Kündigungsanfechtung / ErstreckungBerufung; Berufungskläger; Miete; Vermieter; Mietvertrag; Kündigung; Mieter; Vermieterin; Mietverhältnis; Parteien; Recht; Lagerhalle; Berufungsbeklagte; Pfäffikon; Mietgericht; Bezirks; Urteil; Geschäftsräume; Mietobjekt; Erstreckung; Grundstück; Vertrag; Obergericht; Entscheid; Vorinstanz; Kündigungsschutz; Vermieters
ZHPF220018AusweisungGesuch; Gesuchsgegner; Recht; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Rechtsmittel; Entscheid; Liegenschaft; Gesuchsgegners; Verfahren; Mietverhältnis; Ausweisung; Betreibung; Mietverträge; -strasse; Bezirksgericht; Streit; Betreibungsamt; Streitwert; Gericht; Eigentümer; Akten; Steigerung; Anspruch; Kantons
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140065Gesuch um unentgeltiche RechtspflegeRecht; Schlichtungsverfahren; Kündigung; Rechtspflege; Kanton; Person; Rechtsbeistand; Hauptsache; Obergericht; Gesuch; Verfahren; Klage; Schlichtungsverfahrens; Kantons; Rechtsanwalt; Bestellung; Schlichtungsbehörde; Bezirkes; Uster; Erstreckung; Mietverhältnisses; Beurteilung; Gesuchs; Gericht; Pacht; Einkommen; Verhältnisse; Zeitpunkt; Mietzins
ZHVO120160Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Person; Gesuchs; Kündigung; Entscheid; Bestellung; Beurteilung; Einkommen; Vermieter; Obergerichtspräsident; Gericht; Bedürftigkeit; Verhältnisse; Vermögens; Lebenshaltungskosten; Hauptsache; Mitmieter; Kantons; Notbedarf; Frist; Grundbetrag; Kommentar
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