CPC Art. 266 - Mesiras cunter las medias

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 266 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 266 Mesiras cunter las medias

Cunter las medias che cumparan periodicamain dastga la dretgira ordinar ina mesira preventiva mo:

  • a. sche la violaziun da dretg che smanatscha la partida petenta po chaschunar in dischavantatg spezialmain grev per ella;
  • b. sch’i n’è evidentamain betg avant maun in motiv che giustifitgass la violaziun; e
  • c. sche la mesira na para betg dad esser sproporziunada.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 266 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHE220100Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Berichterstattung; Person; Recht; Interesse; Massnahme; Gesuchstellers; Publikation; Personen; Urteil; Massnahmen; Persönlichkeit; Gericht; Medien; Interessen; Öffentlichkeit; Verbot; Einzelgericht; Urteil; Stellung; Verfahren; Kunden; Verfahren
    ZHHE190244Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Ziffer; Massnahme; Internet; Rechtsbegehren; Liebe; Kaninchen; Bezug; Gericht; Massnahmen; Passagen; Haltung; Werturteil; Bericht; Internetseite; Werturteile; Meinung; Gesuchsgegners; Frist; Dispositiv-Ziffer; Persönlichkeit; Öffentlichkeit; Verletzung; Tatsachen; änglich
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGHG.2001.1Entscheid Art. 264 ZPO (sGS 961.2). Kostenverlegung in einer aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage (Handelsgericht, 3. April 2006, HG.2001.1). Beklagten; Vergleich; Gericht; Recht; Vergleichs; Gerichtskosten; Entscheid; Parteien; Rechtsanwalt; Beklagter; Handelsgericht; Aktien; Expertise; Quot; Kreditanstalt; Grabs; Klage; Abschreibungsbeschluss; Vereinbarung; Prozess; Handelsgerichts; Gallen; Schaden; Verfahren; Streit; Handelsgerichtspräsident; Eingang; Aufwand; Über; Liquidation
    BSZK.2018.10 (AG.2018.512)superprovisorische/vorsorgliche Massnahmen betreffend unlauteren WettbewerbGesuch; Gesuchs; Massnahme; Gesuchsgegnerin; Gesuchstellerinnen; Massnahmen; Anordnung; Recht; Stellung; Stellungnahme; Verfahren; Gericht; Mitglieder; Anspruch; Verfahrens; Appellationsgericht; Mitteilung; Aussagen; Streitwert; Frist; Schutz; Verhältnis; Folgetag; Vorwürfe; Bundesgericht; Rechtsmittel; Parteien
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Zivil; Urteil; Zuständigkeit; Miete; Prozess; Nichteintretensentscheid; Schlichtungsverfahren; Schweizerische; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Kommentar; Pacht; Geschäftsräumen; Entscheid; Streit; Recht; Klage; Gericht; Streitigkeit; édure; Prozessvoraussetzung; Streitigkeiten; Unzuständigkeit

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schweizer 2. Aufl., Zürich2016
    Brunner 2.Aufl., Zürich2016