Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 266

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 266 SchKG vom 2025

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Art. 266 Abschlagsverteilungen

1 Abschlagsverteilungen können vorgenommen werden, sobald die Frist zur Anfechtung des Kollokationsplanes abgelaufen ist.

2 Artikel 263 gilt sinngemäss. (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 266 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS160206Verteilungsliste (Beschwerde über ein Konkursamt)Kollokationsplan; Gläubiger; Konkurs; SchKG; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verfügung; Streichung; Konkursamt; Verteilungsliste; Forderung; Beschwerdeverfahren; Eingabe; Winterthur; Beschwerdeführers; Anträge; Bundesgericht; Rechtskraft; Obergericht; Urteil; Bezirksgericht; Gläubigern
ZHPS160207Verteilungsliste (Beschwerde über Konkursamt)Kollokationsplan; Gläubiger; Konkurs; SchKG; Vorinstanz; Recht; Verfahren; Verfügung; Streichung; Konkursamt; Verteilungsliste; Forderung; Beschwerdeverfahren; Eingabe; Winterthur; Beschwerdeführers; Anträge; Bundesgericht; Rechtskraft; Obergericht; Urteil; Bezirksgericht; Gläubigern
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