Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 264

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 264 ZPO vom 2024

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Art. 264 Sicherheitsleistung und Schadenersatz

1 Ist ein Schaden für die Gegenpartei zu befürchten, so kann das Gericht die Anordnung vorsorglicher Massnahmen von der Leistung einer Sicherheit durch die gesuchstellende Partei abhängig machen.

2 Die gesuchstellende Partei haftet für den aus einer ungerechtfertigten vorsorglichen Massnahme erwachsenen Schaden. Beweist sie jedoch, dass sie ihr Gesuch in guten Treuen gestellt hat, so kann das Gericht die Ersatzpflicht herabsetzen oder gänzlich von ihr entbinden.

3 Eine geleistete Sicherheit ist freizugeben, wenn feststeht, dass keine Schadenersatzklage erhoben wird; bei Ungewissheit setzt das Gericht eine Frist zur Klage.


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Art. 264 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220042Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Massnahme; Grundbuch; Ziffer; Zahlung; Massnahmen; Kaufvertrag; Verfügung; Gericht; Vertrag; Parteien; Leistung; Streit; Hauptsache; Eigentums; Grundstücks; Eigentumsübertragung; Recht; Streitwert; Kaufpreis; Grundbuchamt; Hotel; -strasse; Escrow; Zahlungen
ZHHE220051Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Firma; Massnahmen; Firmen; Verwechslungsgefahr; Parteien; Bestandteil; Namens; Hauptsache; Anspruch; Familienname; Handel; Anordnung; Familiennamen; Bestandteile; Entscheid; Domain; Sicherheit; Kombination; Unternehmen; Frist; Person; Drohung; ühren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2021.55-Berufung; Gesuch; Gesuchs; Strom; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Massnahme; Gesuchsgegnerin; Verfügung; Mieter; Gesuchsteller; Recht; Entscheid; Mietzins; Berufungsbeklagten; Frist; Massnahmen; Mietobjekt; Verfügungsanspruch; Berufungsschrift; Entscheids; Anordnung; Vermieter; Mietvertrag; ältnismässig
SGII/1-2011/2Entscheid Art. 61 Abs. 1, Art. 71 Abs. 1 BGBB (SR 211.412.11); Art. 602 ZGB (SR 210); Erben; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Erbenvertreter; Erwerb; Begehren; Verwaltung; Wiederaufnahme; Entscheid; Grundstück; Quot; Verfahren; Grundstücke; Erbengemeinschaft; Erbschaft; Verwaltungsrekurskommission; Verfahrens; Kanton; Erbenvertreters; Gallen; Erwerbsbewilligung; Kantons; Grundbuch; Rechtsvertreter; Gesuchstellers; Einsetzung; Urteil; Landwirtschaftsamt; Erwerber
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Recht; Anfechtung; Beweis; Urteil; Schweiz; Klagerecht; Wohnsitzgemeinde; Schweizer; Mitwirkung; Vaters; Begutachtung; Heimat; Anerkennung; Gemeinde; Bürger; Vaterschaft; Kindesverhältnis; Abstammung; Anerkennende; Beschwerdegegners; Kindesanerkennung; DNA-Begutachtung; Bürgerrecht; Beschwerdeführerinnen; Gericht
142 III 587 (4A_406/2015)Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). Verbot; Ordnungsbusse; Verbots; Vorinstanz; Verfügung; Vollstreckung; Entscheid; Instagram; Instagram-Account; Verhalten; Nichterfüllung; Gesuchs; Verletzung; Zuwiderhandlung; Recht; Massnahme; Urteil; Bildzeichen; Schweiz; Dispositiv-Ziffer; Anordnung; Schweizerische; Facebook; Dreieckslogo; Unterlassung; Höhe; Internet; Gesuchsbeilage; ätte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7429/2015Energie (Übriges)Swissgrid; Aktien; Vorinstanz; Recht; Vorkaufsrecht; Verfügung; Urteil; Massnahme; StromVG; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Beschwerdegegnerinnen; Über; Interesse; Massnahmen; Verfahren; Bundes; Swissgrid-Aktien; Vorkaufsrechte; Statuten; Übertragung; Zwischenverfügung; Aktienübertragung; Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer 2. Aufl., Zürich2016