CPC Art. 263 - Mesures avant litispendance

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 263 CPC de 2024

Art. 263 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 263 Mesures avant litispendance

Si l’action au fond n’est pas encore pendante, le tribunal impartit au requérant un délai pour le dépôt de la demande, sous peine de caducité des mesures ordonnées.


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Art. 263 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
ZHHE230112Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Generalversammlung; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Verwaltungsrat; Verfahren; Einberufung; Verfahrens; Generalversammlungen; Gesuchsgegners; Handelsregister; Aktien; Verwaltungsrates; Verbot; Massnahmen; Handelsregisteramt; Dispositiv; Kantons; Frist; Gesuchstellern; Anordnung; Gericht; Hauptsache; Einzelgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKEIV.2023.5-Gesuch; Gesuchsteller; Obergericht; Urteil; Entscheid; Rechtsmittel; Massnahmen; Begründung; Zivilkammer; Obergerichts; Urteils; Erlass; Vollstreckung; Gericht; Rechtspflege; Zuständigkeit; Bundesgericht; Ausweisung; Parteien; Berufung; Schweizerische; Frist; Voraussetzung; Verfahren; Gewährung; Beschwerdeschrift; Verfassungsbeschwerde
SOZKEIV.2022.1-Gesuch; Massnahme; Massnahmen; Obergericht; Berufung; Gesuchsteller; Entscheid; Aufschub; Zivilkammer; Vollstreckbarkeit; Rechtsmittelinstanz; Parteien; Verfügung; Vollstreckung; Staehelin; Vizepräsident; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller; Rechtsanwältin; Gesuchsgegnerin; Obergerichts; Amtsgerichtspräsident; Erlass; Begründung; Anordnung; Daniel; Angelegenheiten; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 III 40Konkursandrohung, Aberkennungsklage. 1. Kommt einem Rechtsmittel gegen den Rechtsöffnungsentscheid keine aufschiebende Wirkung zu und wird ihm diese auch nicht durch richterliche Verfügung erteilt, so kann trotz Hängigkeit des Rechtsmittels die Konkursandrohung erlassen werden (Erw. 2). 2. Die Frist für die Aberkennungsklage beginnt in einem solchem Fall schon mit der Mitteilung des erstinstanzlichen Rechtsöffnungsentscheids zu laufen (Erw. 3.). Rechtsöffnung; Konkurs; Konkursandrohung; Rechtsöffnungsentscheid; Betreibung; Entscheid; Aberkennungsklage; Kantonsgerichtsausschuss; Rechtsöffnungsbeschwerde; Fortsetzung; Fortsetzungsbegehren; Betreibungsamt; Betriebene; Zustellung; Gesetzes; Rechtsmittel; Frist; Mitteilung; Lugnez; Schuldnerin; Gläubigerin; Schuldbetreibung; Rekurs; Konkurskammer; Bescheinigung; Rechtskraft; Verfügung; Sachverhalt; Parteien

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger Kommentar zur ZPO2016
Spühler, Schweizer, ThomasBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2013