CPC Art. 263 - Measures ordered before the action becomes pending

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 263 CPC from 2023

Art. 263 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 263 Measures ordered before the action becomes pending

If the principal action is not yet pending, the court shall set a deadline within which the applicant must file his or her action, subject to the ordered measure becoming automatically ineffective in the event of default.


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Art. 263 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
ZHHE230112Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Generalversammlung; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Verwaltungsrat; Verfahren; Einberufung; Verfahrens; Generalversammlungen; Gesuchsgegners; Handelsregister; Aktien; Verwaltungsrates; Verbot; Massnahmen; Handelsregisteramt; Dispositiv; Kantons; Frist; Gesuchstellern; Anordnung; Gericht; Hauptsache; Einzelgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKEIV.2023.5-Gesuch; Gesuchsteller; Obergericht; Urteil; Entscheid; Rechtsmittel; Massnahmen; Begründung; Zivilkammer; Obergerichts; Urteils; Erlass; Vollstreckung; Gericht; Rechtspflege; Zuständigkeit; Bundesgericht; Ausweisung; Parteien; Berufung; Schweizerische; Frist; Voraussetzung; Verfahren; Gewährung; Beschwerdeschrift; Verfassungsbeschwerde
SOZKEIV.2022.1-Gesuch; Massnahme; Massnahmen; Obergericht; Berufung; Gesuchsteller; Entscheid; Aufschub; Zivilkammer; Vollstreckbarkeit; Rechtsmittelinstanz; Parteien; Verfügung; Vollstreckung; Staehelin; Vizepräsident; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller; Rechtsanwältin; Gesuchsgegnerin; Obergerichts; Amtsgerichtspräsident; Erlass; Begründung; Anordnung; Daniel; Angelegenheiten; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 III 40Konkursandrohung, Aberkennungsklage. 1. Kommt einem Rechtsmittel gegen den Rechtsöffnungsentscheid keine aufschiebende Wirkung zu und wird ihm diese auch nicht durch richterliche Verfügung erteilt, so kann trotz Hängigkeit des Rechtsmittels die Konkursandrohung erlassen werden (Erw. 2). 2. Die Frist für die Aberkennungsklage beginnt in einem solchem Fall schon mit der Mitteilung des erstinstanzlichen Rechtsöffnungsentscheids zu laufen (Erw. 3.). Rechtsöffnung; Konkurs; Konkursandrohung; Rechtsöffnungsentscheid; Betreibung; Entscheid; Aberkennungsklage; Kantonsgerichtsausschuss; Rechtsöffnungsbeschwerde; Fortsetzung; Fortsetzungsbegehren; Betreibungsamt; Betriebene; Zustellung; Gesetzes; Rechtsmittel; Frist; Mitteilung; Lugnez; Schuldnerin; Gläubigerin; Schuldbetreibung; Rekurs; Konkurskammer; Bescheinigung; Rechtskraft; Verfügung; Sachverhalt; Parteien

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger Kommentar zur ZPO2016
Spühler, Schweizer, ThomasBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2013