Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 262

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 262 ZPO vom 2024

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Art. 262 Inhalt

Eine vorsorgliche Massnahme kann jede gerichtliche Anordnung sein, die geeignet ist, den drohenden Nachteil abzuwenden, insbesondere:

  • a. ein Verbot;
  • b. eine Anordnung zur Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands;
  • c. eine Anweisung an eine Registerbehörde oder eine dritte Person;
  • d. eine Sachleistung;
  • e. die Leistung einer Geldzahlung in den vom Gesetz bestimmten Fällen.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 262 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLE230032Eheschutz (vorsorgliche Massnahmen)Gesuch; Gesuchsgegner; Vorinstanz; Berufung; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Verfahren; Barbedarf; Schuld; Eheschutz; Massnahmen; Gesuchsgegners; Entscheid; Wohnkosten; Berechnung; Schulden; Eheschutzverfahren; Verfahrens; Einkommen; Parteien; Barbedarfs; Grundbetrag; Barunterhalt; Obhut; Kinderzulagen; Unterhaltsbeitrag
    ZHHE220040Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegner; Generalversammlung; Verwaltungsrat; Aktien; Recht; Verfahren; Einberufung; Gericht; Verwaltungsrats; Gesuchsgegners; Aktionäre; Massnahme; Kantons; Massnahmen; Handelsregister; Streit; Gesellschaft; Vertretung; Parteien; Beschluss; Einladung; Entscheid; Handelsgericht; Verwaltungsrates; Eingabe
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOZKBER.2021.58-Tochter; Berufung; Mutter; Kontakt; Recht; Eltern; Berufungskläger; Kinder; Rechtsanwältin; Parteien; Betreuung; Kindes; Vater; Ehefrau; Obhut; Vorderrichterin; Eheschutz; Schulbeginn; Verfügung; Regelung; Kindeswohl; Kontaktregelung; Sonntag; Phase; Elternteil
    BSZK.2018.10 (AG.2018.512)superprovisorische/vorsorgliche Massnahmen betreffend unlauteren WettbewerbGesuch; Gesuchs; Massnahme; Gesuchsgegnerin; Gesuchstellerinnen; Massnahmen; Anordnung; Recht; Stellung; Stellungnahme; Verfahren; Gericht; Mitglieder; Anspruch; Verfahrens; Appellationsgericht; Mitteilung; Aussagen; Streitwert; Frist; Schutz; Verhältnis; Folgetag; Vorwürfe; Bundesgericht; Rechtsmittel; Parteien
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    142 III 587 (4A_406/2015)Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). Verbot; Ordnungsbusse; Verbots; Vorinstanz; Verfügung; Vollstreckung; Entscheid; Instagram; Instagram-Account; Verhalten; Nichterfüllung; Gesuchs; Verletzung; Zuwiderhandlung; Recht; Massnahme; Urteil; Bildzeichen; Schweiz; Dispositiv-Ziffer; Anordnung; Schweizerische; Facebook; Dreieckslogo; Unterlassung; Höhe; Internet; Gesuchsbeilage; ätte
    137 III 563 (5A_453/2011)Art. 6 Abs. 5 ZPO; sachliche Zuständigkeit zur Anordnung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Die Handelsgerichte sind zuständig, die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts anzuordnen, sofern die Hauptsache (Verfahren auf definitive Eintragung) handelsrechtlich ist (E. 2 und 3). Eintragung; Handelsgericht; Bauhandwerkerpfandrecht; Massnahme; Bauhandwerkerpfandrechts; Hauptsache; Verfahren; Fälle; Zuständigkeit; Massnahmen; Gericht; Gesuch; Grundbuch; Handelsgerichte; Verfügung; Obergericht; Pfandrecht; Fällen; Handelsgerichts; Bezirksgericht; Grundbuchamt; Entscheid; Bundesgericht

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-7429/2015Energie (Übriges)Swissgrid; Aktien; Vorinstanz; Recht; Vorkaufsrecht; Verfügung; Urteil; Massnahme; StromVG; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Beschwerdegegnerinnen; Über; Interesse; Massnahmen; Verfahren; Bundes; Swissgrid-Aktien; Vorkaufsrechte; Statuten; Übertragung; Zwischenverfügung; Aktienübertragung; Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit; Gericht

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    AutorKommentarJahr
    Schweizer 3. Aufl., Zürich2016
    Schweizer 3. Aufl., Zürich2016