Strafgesetzbuch (StGB) Art. 261

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 261 StGB vom 2025

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Art. 261 Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit

Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,wird mit Geldstrafe bestraft. (1)

(1) Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 261 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZGPR 2018 15Einstellung (Entschädigung)Entschädigung; Staat; Verfahren; Beschuldigte; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Verfahrens; Verfügung; Verteidigung; Rassendiskriminierung; Störung; Glaubens; Kultusfreiheit; Pornografie; Vorwürfe; Innerschwyz; Waffengesetz; Dispositiv; Befehl; Dispositivziffer; Verfahrenskosten; Kantonsgericht; Person; Verfahren; Tatbestände; Verteidiger; Einstellung; Zusammenhang; Verstösse
BEBK 2023 74Nichtanhandnahme wegen arglistiger Vermögensschädigung, Veruntreuung, Diskriminierung etc.Anzeige; Staatsanwalt; Beschuldigte; Staatsanwaltschaft; Sachen; Anzeige; Beschuldigten; Beschwerdekammer; Nichtanhandnahme; Vermögensschädigung; Veruntreuung; Diskriminierung; Verfahren; Anzeigesteller; Beschwerdeführer; Kantons; Oberrichter; Generalstaatsanwaltschaft; Schweizerische; Internetplattform; Recht; Anhaltspunkte; Verfahrens; Bull; Bundesgericht; Gerichtsschreiberin

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 193 (6B_610/2016)Rassendiskriminierung (Aufruf zu Hass oder Diskriminierung, Art. 261bis Abs. 1 StGB; Herabsetzung oder Diskriminierung, Art. 261bis Abs. 4 erster Teilsatz StGB). Tatbestandsmässigkeit der Schlagzeile "Kosovaren schlitzen Schweizer auf!" eines Inserats bejaht, das für die Unterstützung der Volksinitiative "Masseneinwanderung stoppen!" warb und die Umsetzung der Volksinitiative "Ausschaffung krimineller Ausländer" forderte (E. 1-4). Kosovaren; Inserat; Schweiz; Schlagzeile; Schweizer; Rasse; Durchschnitt; Durchschnittsleser; Inserats; Kosovare; Sinne; Tatbestand; Ethnie; Diskriminierung; Masse; Kosovaren; Masseneinwanderung; Kosovo; Gruppe; Rassendiskriminierung; Einzelfall; Äusserung; Urteil; Staat; Vorinstanz; Teilsatz; Volksinitiative; ätten
143 IV 77 (1B_320/2015)Art. 261bis Abs. 4 erster Satzteil StGB; Art. 115 Abs. 1 und Art. 118 Abs. 1 StPO; Rassendiskriminierung, Geschädigtenstellung. Bei Diskriminierung einer Gruppe von Personen (hier: der Juden) kommt den einzelnen Gruppenangehörigen mangels unmittelbarer Betroffenheit keine Geschädigtenstellung zu. Sie können sich deshalb nicht als Privatkläger konstituieren (E. 4). Recht; Gruppe; Recht; Person; Menschen; Rasse; Menschenwürde; Satzteil; Geschädigte; Abteilung; Rassendiskriminierung; Personen; Geschädigten; Angehörige; Privatkläger; Rechtsprechung; Tatbestand; Geschädigtenstellung; Diskriminierung; Religion; Schweiz; Juden; Verfahren; Ethnie; Grundrecht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2019.81Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Spanien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Rechtshilfeersuchen; Daten; Verfahren; Staat; Behörde; Verfahren; Datenträger; Verfahrens; Sachverhalt; Kantons; Person; Entscheid; Glarus; Bundesstrafgericht; Staats; Verfahrensakten; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Jugend; Rasse; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Jugendanwaltschaft
BB.2018.6Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Kostenvorschuss (Art. 383 Abs. 2 StPO).Schweiz; Kostenvorschuss; Gericht; Beschwerdekammer; Bundesgericht; Schweizerisches; Kopie; Rechtsmittel; Frist; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Gerichtsschreiber; Kostenvorschusses; Tribunal; Nichtanhandnahmeverfügung; Bundesstrafgerichts; Beschwerdeführern; Gesuch; Gerichtsschreiberin; Schweizerischen; Leistung; Rechtspflege; Prozessführung; StBOG; Rechtsmittelinstanz; Sicherheit; Verfahrens; Haftung; Gerichtsgebühr; énal

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
VestHand]2007
Schweizer, 2. Aufl., Zürich1997