CC Art. 260b -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 260b CC de 2025

Art. 260b Code civil suisse (CC) drucken

Art. 260b Moyen (1)

1 Le demandeur doit prouver que l’auteur de la reconnaissance n’est pas le père de l’enfant.

2 Toutefois, la mère et l’enfant n’ont à fournir cette preuve que si l’auteur de la reconnaissance rend vraisemblable qu’il a cohabité avec la mère à l’époque de la conception.

(1) Introduit par le ch. I 1 de la LF du 25 juin 1976, en vigueur depuis le 1er janv. 1978 (RO 1977 237; FF 1974 II 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 260b Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2012 7AGVE - Archiv 2012 Strafrecht 51 [...] 7 Art. 253 StGB, Art. 260 ff. ZGB Die Anerkennung der Vaterschaft gemäss Art. 260...Vater; Anerkennung; Vaterschaft; Staatsanwaltschaft; Recht; Person; Probe; Beurkundung; Tatsache; Obergericht; Voraussetzungen; Tatverdacht; Täuschung; Zivilstandsamt; Kindes; Anfechtung; Recht; Zivilrecht; Sachen; Verbrechens; DNA-Profil; Anordnung; RICKER; AEDER; Basler; Kommentar; Ausführungen; Abnahme

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2018.00293Die Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 heirateten 2011. 2017 ersuchte der Beschwerdegegner 1 beim Zivilstandsamt ihres damaligen (ausserhalb des Kantons Zürich gelegenen) Wohnsitzes um Eintragung eines rechtlichen Kindsverhältnisses zwischen ihm und der Beschwerdegegnerin 3, der 2008 vorehelich geborenen Tochter der Beschwerdegegnerin 2. Dies wurde - aufgrund früher gemachter Angaben während des Ehevorbereitungsverfahrens - abgelehnt. Innert kurzer Zeit nach dem Entscheid gelangte der Beschwerdegegner 1 an ein in seinem Heimatstaat gelegenes Standesamt und erwirkte die Vaterschaftsanerkennung bezüglich der Beschwerdegegnerin 3. Daraufhin ersuchte die Beschwerdegegnerschaft an ihrem neuen Wohnsitz (Kanton Zürich) um Eintragung der im Heimatstaat erfolgten Anerkennung im schweizerischen Personenstandsregister.Recht; Anerkennung; Kinds; Schweiz; Vater; Entscheid; Beschwerdegegner; Kindsanerkennung; Vaters; Privatrecht; Beschwerdegegners; Staat; Ausland; Entscheidung; Vaterschaft; Voraussetzung; Rechtsordnung; Gesetzes; Ordre; Adoption; Zivilstand; Voraussetzungen; Gefälligkeitsanerkennung; Behörde; Staats; Kommentar; ändig
AGAGVE 2012 77 Art. 253 StGB, Art. 260 ff. ZGBDie Anerkennung der Vaterschaft gemäss Art. 260 ZGB beweist nur, dassein Kind anerkannt worden ist, nicht aber die biologische Vaterschaftselbst. Das Zivilrecht lässt es zu, dass der nicht genetische Vater ein Kindanerkennt. Die Anerkennung trotz fehlender biologischer... Vater; Anerkennung; Vaterschaft; Staatsanwaltschaft; Recht; Person; Probe; Beurkundung; Tatsache; Obergericht; Voraussetzungen; Tatverdacht; Täuschung; Zivilstandsamt; Kindes; Anfechtung; Recht; Zivilrecht; Sachen; Brugg-; Zurzach; Verbrechens; DNA-Profil; Anordnung; FRICKER/MAEDER; Basler; Kommentar; Ausführungen
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