Art. 260b CCS dal 2025
Art. 260b Motivo (1)
1 L’attore deve dimostrare che l’autore del riconoscimento non è il padre.
2 Madre e figlio devono tuttavia addurre questa prova soltanto se l’autore del riconoscimento rende verosimile di aver avuto concubito con la madre al tempo del concepimento.
(1) Introdotto dalla cifra I n. 1 della LF del 25 giu. 1976, in vigore dal 1° gen. 1978 (RU 1977 237; FF 1974 II 1).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 260b Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2012 7 | AGVE - Archiv 2012 Strafrecht 51 [...] 7 Art. 253 StGB, Art. 260 ff. ZGB Die Anerkennung der Vaterschaft gemäss Art. 260... | Vater; Anerkennung; Vaterschaft; Staatsanwaltschaft; Recht; Person; Probe; Beurkundung; Tatsache; Obergericht; Voraussetzungen; Tatverdacht; Täuschung; Zivilstandsamt; Kindes; Anfechtung; Recht; Zivilrecht; Sachen; Verbrechens; DNA-Profil; Anordnung; RICKER; AEDER; Basler; Kommentar; Ausführungen; Abnahme |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2018.00293 | Die Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 heirateten 2011. 2017 ersuchte der Beschwerdegegner 1 beim Zivilstandsamt ihres damaligen (ausserhalb des Kantons Zürich gelegenen) Wohnsitzes um Eintragung eines rechtlichen Kindsverhältnisses zwischen ihm und der Beschwerdegegnerin 3, der 2008 vorehelich geborenen Tochter der Beschwerdegegnerin 2. Dies wurde - aufgrund früher gemachter Angaben während des Ehevorbereitungsverfahrens - abgelehnt. Innert kurzer Zeit nach dem Entscheid gelangte der Beschwerdegegner 1 an ein in seinem Heimatstaat gelegenes Standesamt und erwirkte die Vaterschaftsanerkennung bezüglich der Beschwerdegegnerin 3. Daraufhin ersuchte die Beschwerdegegnerschaft an ihrem neuen Wohnsitz (Kanton Zürich) um Eintragung der im Heimatstaat erfolgten Anerkennung im schweizerischen Personenstandsregister. | Recht; Anerkennung; Kinds; Schweiz; Vater; Entscheid; Beschwerdegegner; Kindsanerkennung; Vaters; Privatrecht; Beschwerdegegners; Staat; Ausland; Entscheidung; Vaterschaft; Voraussetzung; Rechtsordnung; Gesetzes; Ordre; Adoption; Zivilstand; Voraussetzungen; Gefälligkeitsanerkennung; Behörde; Staats; Kommentar; ändig |
AG | AGVE 2012 7 | 7 Art. 253 StGB, Art. 260 ff. ZGBDie Anerkennung der Vaterschaft gemäss Art. 260 ZGB beweist nur, dassein Kind anerkannt worden ist, nicht aber die biologische Vaterschaftselbst. Das Zivilrecht lässt es zu, dass der nicht genetische Vater ein Kindanerkennt. Die Anerkennung trotz fehlender biologischer... | Vater; Anerkennung; Vaterschaft; Staatsanwaltschaft; Recht; Person; Probe; Beurkundung; Tatsache; Obergericht; Voraussetzungen; Tatverdacht; Täuschung; Zivilstandsamt; Kindes; Anfechtung; Recht; Zivilrecht; Sachen; Brugg-; Zurzach; Verbrechens; DNA-Profil; Anordnung; FRICKER/MAEDER; Basler; Kommentar; Ausführungen |
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