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Obligationenrecht (OR)

Art. 260a OR vom 2024

Art. 260a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 260a Durch
den Mieter

1 Der Mieter kann Erneuerungen und Änderungen an der Sache nur vornehmen, wenn der Vermieter schriftlich zugestimmt hat.

2 Hat der Vermieter zugestimmt, so kann er die Wiederherstellung des früheren Zustandes nur verlangen, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist.

3 Weist die Sache bei Beendigung des Mietverhältnisses dank der Erneuerung oder Änderung, welcher der Vermieter zugestimmt hat, einen erheblichen Mehrwert auf, so kann der Mieter dafür eine entsprechende Entschädigung verlangen; weitergehende schriftlich vereinbarte Entschädigungsansprüche bleiben vorbehalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 260a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210041ForderungVertrag; Beklagten; Recht; Parteien; Mietvertrag; Urteil; Vermieter; Vermieterin; Mobiliar; Leistung; Vertrages; Koppelung; Kommentar; Über; Mietobjekt; Beweis; Abschluss; Koppelungsgeschäft; Mietvertrages; Mieter; Entschädigung; Höhe; Basler; Vertragsschluss; Verzug; Vereinbarung; Zahlung
ZHNG220003Kündigungsanfechtung / ErstreckungBerufung; Berufungskläger; Miete; Vermieter; Mietvertrag; Kündigung; Mieter; Vermieterin; Mietverhältnis; Parteien; Recht; Lagerhalle; Berufungsbeklagte; Pfäffikon; Mietgericht; Bezirks; Urteil; Geschäftsräume; Mietobjekt; Erstreckung; Grundstück; Vertrag; Obergericht; Entscheid; Vorinstanz; Kündigungsschutz; Vermieters
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2014.00625 Standard Suche  |  Erweiterte Suche  |  Hilfe Investition; Staat; Recht; Investitionen; Staatsbeiträge; Kanton; Darlehen; Vertrauen; Beschwerdegegner; Investitionsbeiträge; Vertrauens; Gesundheitsdirektion; Rechte; Finanzierung; Kantons; Restbuchwert; Betrieb; Unterhalt; Interesse; Zweck; Staatsbeitrag; Anlage; Umwandlung; Staatsbeitrags; Spitäler
SOZKBER.2023.54-Miete; Mieter; Vermieter; Vereinbarung; Garten; Berufung; Recht; Kündigung; Stunden; Mietvertrag; Verbauung; Mietern; Zustimmung; Berufungskläger; Vertrag; Gartens; Sichtschutz; Frist; Bretter; Pflicht; Apos; Verbauungen; Mietverhältnis; Berufungsbeklagte
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