Art. 260 CPC de 2025
Art. 260 Opposition
1 La mise à ban peut être contestée par le dépôt d’une opposition au tribunal dans les 30 jours à compter du jour où l’avis est publié et placé sur l’immeuble. L’opposition ne doit pas être motivée.
2 L’opposition rend la mise à ban caduque envers la personne qui s’est opposée. Pour faire valider la mise à ban, le requérant doit intenter une action devant le tribunal.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 260 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB180045 | Verbot | Beklagten; Grundstück; Verbot; Kat-Nr; Recht; Grundstücke; Berufung; Meilen; Grundstücks; Verfahren; Klage; Bezirks; Feststellung; Fahrzeug; Grundstückes; Urteil; Landstreifen; Liegenschaft; Eigentümer; Bezirksgericht; Fahrzeuge; Parkieren; Garagen; Gartenabschlussmauer; Einsprecher; Grundeigentümer; Grundbuch; Polizei; Fahrzeugen; Klägers |
ZH | UE130354 | Nichtanhandnahme | Beschwerdegegner; Verbot; Einsprache; Gemeinde; Recht; Fahrverbot; Winterthur; Bezirk; Verfügung; Flurstrasse; Gericht; Verfahren; Über; Bezirksgericht; Nichtanhandnahme; Gemeinderat; Person; Kantons; ZPO/ZH; Verfahren; Verfahrens; Konvolut; Eingabe; Flurweg; Diskussion |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2018 44 | II. Zivilprozessrecht44 Gerichtliches Verbot | Verbot; Entscheid; Anordnung; Verbote; Verbots; Rechtsmittel; Gerichtsbarkeit; Streitsache; Zivilprozessrecht; Verfahren; Natur; Person; Zürich/Basel/Genf; SEILER; Entscheide; Obergericht; Streitwert; Apos; Gerichtliches; Obergerichts; Zivilkammer; Sachen; Verfügung; Rechts-; Rechtsvorschlag; Betreibung; Begründung; Unwirksamkeit |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
McKenzie, Schweizer | Hand, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2010 |