Code pénal suisse (CPS) Art. 260

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 260 CPS de 2025

Art. 260 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 260 Émeute (1)

1 Quiconque prend part à un attroupement formé en public et au cours duquel des violences sont commises collectivement contre des personnes ou des propriétés est puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 L’auteur n’encourt aucune peine s’il se retire sur sommation de l’autorité sans avoir commis de violences ni provoqué à en commettre.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).

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Art. 260 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180047Sachbeschädigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Täter; Person; Schuh; Berufung; Verteidigung; Polizei; Personen; Täters; AssNr; Kanton; Privatklägerin; Fotos; Recht; Kantons; Sinne; Berufungs; Schuhe; Rucksack; Gericht; Kantonspolizei; Hosen; Staatsanwalt; Beweis; Urteil; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Schaden
ZHUE180010EinstellungStaatsanwaltschaft; Recht; Einstellung; Person; Anklage; Untersuchung; Frist; Verfahren; -Sihl; Prozesskaution; Beschwerdeführers; Staates; Sinne; Friede; Untersuchung; Zürich-Sihl; Eingabe; Interesse; Personen; Geschädigte; Sachbeschädigung; Einstellungsverfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUAR 00 21§§ 12 ff. AnwG. Die Androhung strafrechtlicher Schritte gegenüber der Gegenpartei ist zulässig, wenn sie mit der Streitsache direkt zusammenhängt und die Gegenpartei damit von der Begehung eines Deliktes abgehalten werden soll.Beschwerdegegner; Recht; Klientschaft; Beschwerdegegners; Grundstück; Drohung; Beschwerdeführers; Zusammenhang; Mandanten; Aufsichtsbehörde; Rechtsanwälte; Anwalt; Anzeige; Streit; Zweck; Anzeige; Betreten; Grundstücks; Landfriedensbruch; Hausfriedensbruch; Streitsache; Verfahren; Marchstein; Daraufhin; Hausbzw; Landfriedensbruchs; Be-schwerdeführer
BSSB.2022.25-Berufung; Berufungsbeklagte; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Person; Demonstration; Beweis; Gericht; Berufungsbeklagten; Akten; Recht; Urteil; Verfahren; Gericht; Sachverhalt; Teilnahme; Landfriedensbruch; Sachen; Befehl; Verfahren; «unbekannte; Gewalt; Demonstrationszug; Täter; Zusammenrottung; Verfahrens; Auflage; Kundgebung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 372 (1B_285/2020)
Regeste
Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3).
Profil; DNA-Profil; Recht; Delikt; Kundgebung; Eingriff; Delikte; Aufklärung; Hinweis; Rechtsprechung; Selbstbestimmung; Hinweise; Erfassung; Hinweisen; Grundrecht; Vorinstanz; Person; Anhaltspunkt; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Aktion; Taten
147 IV 9 (6B_1468/2019)
Regeste
Art. 141 Abs. 2 StPO ; Art. 260 Abs. 1 StGB ; Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen bei Landfriedensbruch. Für die Frage, ob eine schwere Straftat im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO vorliegt, ist nicht das abstrakt angedrohte Strafmass, sondern die Schwere der konkreten Tat entscheidend (E. 1.4.2). Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung und der Verwertbarkeit von Beweismitteln wiegt bezogen auf den Tatbestand des Landfriedensbruchs grundsätzlich schwer (E. 1.4.3). Für die Bewertung der Schwere dieser Tat ist nicht nur der individuelle Tatbeitrag der beschuldigten Person, sondern sind die gesamten Umstände mitsamt den durch die weiteren Teilnehmer begangenen Gewalttätigkeiten massgebend. Im Ergebnis verletzt die Vorinstanz kein Bundesrecht, indem sie den vorliegenden Landfriedensbruch als schwere Straftat nach Art. 141 Abs. 2 StPO qualifiziert und das öffentliche Interesse an der Aufklärung dieser Tat höher als dasjenige des Beschwerdeführers an der rechtskonformen Erhebung resp. Unverwertbarkeit der privaten Videoaufnahmen gewichtet (E. 1.4.4).
Landfriedensbruch; Interesse; Taten; Person; Verwertbarkeit; Videoaufnahmen; Beschwerdeführers; Recht; Urteil; Sinne; Beweismittel; Hinweisen; Tatbestand; Landfriedensbruchs; Vorinstanz; Interessen; Schweizerische; Schwere; Verbrechen; Prozessordnung; Gewalttätigkeit; Umstände; Gewalttätigkeiten; Aufklärung; Unverwertbarkeit; Personen; Interessenabwägung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-199/2015Asyl und WegweisungTKP/ML; Vorinstanz; Recht; Schweiz; Handlung; Türkei; Mitglied; TIKKO; Gericht; Sinne; Person; Urteil; Beschwerdeführers; Handlungen; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Verfahren; Nennung; Asylunwürdigkeit; Verfügung
E-107/2012Asyl (ohne Wegweisung)Schweiz; Verfahren; Taten; Urteil; Verfahren; Demonstration; Stein; Ankara; Sinne; Lebens; Polizei; Steine; Recht; Vorinstanz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Gefährdung; Recht; Freiheit; Anklage; Landfriedensbruch; Gewalt; Handlung; Türkei; Entscheid; Person

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2024.2Bundes; Kammer; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Beschluss; Anklage; Rechtshängigkeit; Bundesstrafgerichts; Bundeskriminalpolizei; Gericht; Organisation; Anklageschrift; Tribunal; Vorsitz; Parteien; Gerichtsschreiberin; Staatsanwalt; Kaspar; Bünger; Rechtsanwalt; Sascha; Christener; Unterstützung; Verstoss
BB.2023.171Anklage; Anklageschrift; Bundes; Kammer; Beschuldigte; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Person; Medium; Video; Staat»; Gericht; Übersetzung; Urteil; Verfahrens; Beschuldigten; Anklageprinzip; Videos; «Islamischen; Gewaltdarstellungen; Bundesstrafgerichts; Bilder; Kriterien; Verteidigung; Schlusseinvernahme; Bezug; «Pro-IS-Medium»; Audio; Zuordnung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Vest, TrechselPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2021
Schweizer, Vest, TrechselPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2021