Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2022.38 | - | Ausbildung; Kinder; Kinderrente; Recht; Verfügung; Anspruch; Kantons; Beschwerdeführers; Solothurn; Rückforderung; Urteil; Rente; Hinweis; Sozialversicherung; Betrag; Person; Hinweisen; Bundesgericht; Leistung; Beruf; Renten; Beratung; Unterbruch; Rechtsprechung; Kantonsschule; Akten; Einsprache |
LU | S 91 59 | § 7 FZG. Der Ausdruck «in Ausbildung begriffen» ist im FZG-Bereich gleich zu interpretieren wie in der AHV-Ordnung. Wird die effektive Aufnahme oder Fortsetzung einer Ausbildung durch Militärdienst verzögert und werden im übrigen alle Erfordernisse erfüllt, um als «in Ausbildung begriffen» eingestuft zu werden, ist es grundsätzlich so zu halten, wie wenn die Ausbildung durch den Militärdienst unterbrochen worden wäre. | Ausbildung; Beruf; Ausbildungs; Person; Erwerb; Militärdienst; Ausbildungszulage; Schul; Zulagen; Kasse; Ausbildungszulagen; Altersjahr; Instruktor; Kurse; Erwerbstätigkeit; Anspruch; Handels; Verwaltungsschule; Laufbahn; Unteroffiziers; Berufslehre; Beschwerdeführers; Schule; Zweitausbildung; Luzern; Gesuch; Kanton |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 V 468 | Art. 34 Abs. 2 BVG; Art. 24 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 BVV 2; Art. 113 Abs. 2 lit. a BV: Berechnung der Überentschädigung. Anrechnung der Zusatzrente für die Ehefrau, der Ehepaar-Invalidenrente und der Doppel-Kinderrenten der Invalidenversicherung. | Überentschädigung; Ehefrau; Vorsorge; Invalidenrente; Zusatzrente; Verordnung; Leistung; Rente; Kinder; Recht; Invalidenversicherung; Kinderrente; Vorsorgeeinrichtung; Bundesrat; Renten; Columna; Leistungen; Kinderrenten; Überentschädigungsberechnung; Fassung; Ehepaar-; Versicherungsgericht; Anrechnung; Ehepaar-Invalidenrente; Auslegung; Doppel-Kinderrente; Kongruenz; Doppel-Kinderrenten; ässt |