Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 259f OR vom 2025

Art. 259f Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 259f Übernahme des Rechtsstreits

Erhebt ein Dritter einen Anspruch auf die Sache, der sich mit den Rechten des Mieters nicht verträgt, so muss der Vermieter auf Anzeige des Mieters hin den Rechtsstreit übernehmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.21 (AG.2020.523)Mietausweisung (BGer 4A_571/2020 vom 23. März 2021)Miete; Mietzins; Mieter; Mietzinse; Vermieter; Zahlung; Mieterin; Hinterlegung; Zivilgericht; Recht; Zahlungsverzug; Berufung; Vermieterin; Zahlungsverzugs; Zahlungsverzugskündigung; Schlichtungsstelle; Gericht; Appellationsgericht; Entscheid; Zivilgerichts; Mietzinses; Frist; Bundesgericht; Fälligkeit; Ausweisung; Lagerraum
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