Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 259d OR vom 2025

Art. 259d Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 259d Herabsetzung des Mietzinses

Wird die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder vermindert, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins vom Zeitpunkt, in dem er vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung des Mangels entsprechend herabsetzt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 259d Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210250ForderungVertrag; Vertrags; Miete; Mietobjekt; Mieter; Betrieb; Mangel; Vermieter; Parteien; Unmöglichkeit; Leistung; Mietvertrag; Betriebsschliessung; Massnahmen; Geschäfts; Urteil; Betriebsschliessungen; Gebrauch; Pandemie; Erotik; Coronavirus; Mietsache; Risiko; Eigenschaft; Verwendung
ZHLF220051Ausweisung / Rechtsschutz in klaren FällenBerufung; Mieter; Recht; Vermieterin; Kündigung; Entscheid; Verfahren; Vorinstanz; Mietsache; Gesuch; Berufungsverfahren; Mietzins; Gesuchsgegner; Ausweisung; Urteil; Parteien; Zahlung; Berufungsbeklagte; Mietverhältnis; Rechtsmittel; Mietzinse; Mängel; Eintritt; Einzelgericht; Bezirksgericht; Berufungskläger; Meilen; -strasse; äumt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2022.139-Miete; Mieter; Gebrauch; Mietobjekt; Mangel; Vermieter; Betrieb; Mängel; Gebrauchs; Vorinstanz; Schliessung; Mieters; Mietvertrag; Beschwerdegegner; Geschäft; Erwägung; Parteien; Offenhaltung; Entscheid; Mieterin; Mietsache; Risiko; Urteil; Mietobjekts; ühre
SOZKBES.2022.26-Vermieter; Minergie-Standard; Vermieterin; Mietzins; Recht; Klage; Mieter; Herabsetzung; Mangel; Apos; Parteien; Schimmel; Vergleich; Obergericht; Mängel; Beginn; Zivilkammer; Mietzinsreduktion; Urteil; Zeitraum; Beklagten; Mietvertrag; Schlichtungsverfahren; Entscheid; Bundesgericht; Wohnung; ügte
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