Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 259c OR vom 2025

Art. 259c Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 259c Ausnahme

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung des Mangels, wenn der Vermieter für die mangelhafte Sache innert angemessener Frist vollwertigen Ersatz leistet.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 259c Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG170003Gültigkeit einer Kündigung Berufung gegen ein Urteil des Mietgerichtes Zürich (Kollegialgericht) vom 19. Dezember 2016 (MB150006)Miete; Mieter; Mieterin; Vermieter; Kündigung; Vermieterin; Vorinstanz; Berufung; Gebrauch; Mietobjekt; Recht; Mängel; Bauarbeiten; Mietsache; Erwägungen; Mietzins; Sanierung; Kündigungsrecht; Ersatz; Sanierungsarbeiten; Mängelkündigung; Mietobjekts; Entscheid; ätte
ZHAA060133Beschwerdeverfahren, Subsidiarität der kantonalen NichtigkeitsbeschwerdeBeschwerdegegner; Vorinstanz; Beschluss; Ersatz; Fassade; Rüge; Sinne; Verfahren; Feststellung; Mietobjekt; Berufung; Bundesgericht; Ersatzobjekt; Bundesrecht; Recht; Fassadensanierung; Beschwerdegegners; Urteil; Beweis; Praxis; Akten; Kündigung; Entscheid; Mietgericht; Erstinstanz; Verletzung; ügen