StGB Art. 258 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 258 StGB vom 2024

Art. 258 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 258 Schreckung der Bevölkerung (1)

Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2290; BBl 1991 II 969).

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Art. 258 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE180010EinstellungStaatsanwaltschaft; Recht; Einstellung; Person; Anklage; Untersuchung; Frist; Verfahren; -Sihl; Prozesskaution; Beschwerdeführers; Staates; Sinne; Friede; Untersuchung; Zürich-Sihl; Eingabe; Interesse; Personen; Geschädigte; Sachbeschädigung; Einstellungsverfügung
ZHSB150194Versuchte Schreckung der Bevölkerung und Widerruf Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Bundesgericht; Verteidigung; Staat; Verfahren; Bevölkerung; Urteil; Berufungsverfahren; Sinne; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Entscheid; Person; Vorinstanz; Gerichtskasse; Schreckung; Geldstrafe; Dispositiv; Bundesgerichts; Befehl; Tagessätzen; Probezeit; Obergericht; Rückweisung; Untersuchung; Kanton; Rechtsanwalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 IV 102 (6B_697/2013)Rassendiskriminierung; öffentliche Verbreitung von rassendiskriminierenden Ideologien (Art. 261bis Abs. 2 StGB). Der sog. "Hitlergruss" in der Öffentlichkeit erfüllt den Tatbestand, wenn er sich nicht in einem eigenen Bekenntnis zur dadurch symbolisierten nationalsozialistischen Ideologie erschöpft, sondern nach den Umständen darauf gerichtet ist, unbeteiligte Dritte werbend für diese Ideologie zu gewinnen. Tatbestandsmässigkeit im konkreten Fall verneint (E. 2). Ideologie; Hitlergruss; Öffentlichkeit; Hitlergruss; Symbol; Symbole; Rasse; Person; Gebärde; Verbreiten; Bundesrat; Gruss; Bericht; Verwendung; Recht; Tatbestand; Rassendiskriminierung; Propaganda; Bekenntnis; Veranstaltung; Sinne; Personen; Gedanken; Umstände; Urteil; Umständen; Rütli; Religion
84 IV 17Ist das Vergehen des Art. 216 StGB ein Dauerdelikt?
Person; Personenstand; Personenstandes; Unterdrückung; Fälschung; Vergehen; Zustand; Erfolg; Verletzung; Kindes; Handlung; Staatsanwaltschaft; Kantons; Dauerdelikt; Erwägungen; Familie; ührt; ässt; Wirklichkeit; Handlungen; Ehelicherklärung; Urteilskopf; Auszug; Entscheid; Anklagekammer; Gallen; Regeste; Erwägungen:; Schutzobjekt; Abstammung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2016.16Organisation criminelle (art. 260ter CP). Blanchiment d'argent aggravé (art. 305bis ch. 2 let. a CP). Vol par métier (art 139 ch. 1 et 2 CP). Violation de domicile (art. 186 CP).Apos;; Apos;a; Apos;un; été; Apos;il; Apos;au; Apos;organisation; Apos;une; évenu; Apos;art; être; Apos;est; énal; édé; Apos;en; écembre; énale; Apos;argent; étent; édéral; étention; édure; ément; était; Apos;ai; Apos;auteur; Suisse; Tribunal; écis; ésent
RR.2016.118Assistenza giudiziaria internazionale in materia penale all'Italia. Consegna di mezzi di prova (art. 74 AIMP).Apos;; Apos;art; Tribunal; Apos;assistenza; Tribunale; Italia; Apos;autorità; Svizzera; Stato; Apos;organizzazione; Corte; Apos;ndrangheta; Apos;esecuzione; Verfahren; Accordo; Apos;ambito; Apos;estero; -svizzero; Confederazione; Berna; Apos;Italia; Apos;associazione; Frauenfeld; Entscheid; Convenzione; Apos;Accordo; Inoltre; Ministero; Assistenza; Repubblica

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, StratenwerthPraxis, Zürich2008