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Obligationenrecht (OR)

Art. 257d OR vom 2024

Art. 257d Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 257d Zahlungsrückstand
des Mieters

1 Ist der Mieter nach der Übernahme der Sache mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im Rückstand, so kann ihm der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und ihm androhen, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis gekündigt werde. Diese Frist beträgt mindestens zehn Tage, bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage.

2 Bezahlt der Mieter innert der gesetzten Frist nicht, so kann der Vermieter fristlos, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 257d Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230087Ausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen)Berufung; Berufungskläger; Recht; Gesuch; Gesuchsgegner; Berufungsbeklagte; Urteil; Zahlung; Kündigung; Entscheid; Ausweisung; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Tatsache; Parteien; Verfahren; Streitwert; Tatsachen; Frist; Bülach; Wohnung; Mietverhältnis; Einzelgericht; Berufungsschrift; Noven; Stellungnahme; Bundesgericht; Einstellplatz; Akten; Beweismittel
ZHLF230073Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Gesuch; Gesuchsgegner; Ausweisung; Berufungsbeklagte; Entscheid; Urteil; Rechtsmittel; Zustellung; Vorinstanz; Ehemann; Mieter; Kündigung; Frist; Wohnung; Streitgenossen; Sendung; Fällen; Audienz; Verfügung; Akten; Berufungsbeklagten; Verfahren; Berufungsverfahren; Parteien; Streitgenossenschaft; Stellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150054Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Schlichtungsverfahren; Rechtspflege; Kündigung; Person; Rechtsbei; Rechtsbeistand; Hauptsache; Obergericht; Gesuchstellers; Gericht; Kanton; Rechtsanwalt; Verfahren; Rechtsvertreter; Obergerichts; Bestellung; Schlichtungsbehörde; Klage; Frist; Beurteilung; Einkommen; Entscheid; Kantons; Rechtsbeistandes; Mietsachen; Bezirkes
ZHVO150048Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Obergericht; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Obergerichts; Hauptsache; Kündigung; Verfahren; Entscheid; Obergerichtspräsident; Bestellung; Schlichtungsbehörde; Person; Frist; Bülach; Pacht; Gewährung; Pachtsachen; Bezirkes; Klage; Beurteilung; Gesuchs; Miete; Rechtsbeistand; Anspruch; Akten; Erstreckung; Paritätische
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