SCC Art. 255 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 255 SCC from 2024

Art. 255 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 255 (1)

1 Where a child is born in wedlock, the husband is deemed to be the father.

2 If the husband dies, he is deemed to be the father provided the child is born within 300 days of his death or, if born thereafter, if it is shown that the child was conceived before the husband’s death.

3 If the husband has been declared presumed dead, he is deemed to have been the father provided the child is born within 300 days of the life-threatening event or the last sign of life.

(1) Amended by No I 4 of the FA of 26 June 1998, in force since 1 Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).

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Art. 255 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC230041Ehescheidung (Sistierung)Scheidung; Verfahren; Beschwerdegegner; Eheschutz; Sistierung; Scheidungsverfahren; Vorinstanz; Recht; Verfahrens; Parteien; Eingabe; Entscheid; Verfügung; Abänderung; Scheidungsverfahrens; Interesse; Einigung; Urteil; Bezirksgericht; Eheschutzurteil; Unterhalt; Massnahmen; Scheidungsurteil; Geburt; Scheidungspunkt; Ehegatten; Streit
ZHPQ180050Kostenbeschwer im Bereich des KESR.Kostenregelung in einem Verfahren über Kinderbelange.Recht; Verfahren; Bezirk; Bezirksrat; Entscheid; Rechtspflege; Beschwer; Kindes; Vater; Urteil; Beistand; Beistandschaft; Gebühr; Begründung; Verfahrens; Dispositivziffer; Beschwerdeverfahren; Entscheidgebühr; Gericht; KESB-act; Gebühren; Eltern; Hinwil; Parteien; Vorinstanz; Kindesverhältnis; Kontakt; Kindesverhältnisses; Gesuch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2018.00293Die Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 heirateten 2011. 2017 ersuchte der Beschwerdegegner 1 beim Zivilstandsamt ihres damaligen (ausserhalb des Kantons Zürich gelegenen) Wohnsitzes um Eintragung eines rechtlichen Kindsverhältnisses zwischen ihm und der Beschwerdegegnerin 3, der 2008 vorehelich geborenen Tochter der Beschwerdegegnerin 2. Dies wurde - aufgrund früher gemachter Angaben während des Ehevorbereitungsverfahrens - abgelehnt. Innert kurzer Zeit nach dem Entscheid gelangte der Beschwerdegegner 1 an ein in seinem Heimatstaat gelegenes Standesamt und erwirkte die Vaterschaftsanerkennung bezüglich der Beschwerdegegnerin 3. Daraufhin ersuchte die Beschwerdegegnerschaft an ihrem neuen Wohnsitz (Kanton Zürich) um Eintragung der im Heimatstaat erfolgten Anerkennung im schweizerischen Personenstandsregister.Recht; Anerkennung; Kinds; Schweiz; Vater; Entscheid; Beschwerdegegner; Kindsanerkennung; Vaters; Privatrecht; Beschwerdegegners; Staat; Ausland; Entscheidung; Vaterschaft; Voraussetzung; Rechtsordnung; Gesetzes; Ordre; Adoption; Zivilstand; Voraussetzungen; Gefälligkeitsanerkennung; Behörde; Staats; Kommentar; ändig
SOVWBES.2024.65-Vater; Recht; Vaterschaft; Kindes; Kinder; Interesse; Sorge; Gericht; Anfechtung; Eltern; Beistand; Solothurn; Kindsmutter; Registervater; Schweiz; Urteil; Regel; Scheidung; Bundesgericht; Verwaltungsgericht; Antrag; Kindesschutz; Region; Beistandschaft; Entscheid; Rechtspflege; ünde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 1 (5A_332/2017)Art. 28, 252 und 256 ZGB; Art. 8 EMRK; Frage des Anspruches auf Kenntnis seiner Nachkommen. Der Ehemann der gebärenden Mutter ist ex lege rechtlicher Vater des Kindes (E. 4.1). Der Dritterzeuger des Kindes ist weder zur Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes noch zur eigenen Anerkennungserklärung befugt (E. 4.2). Aus der betreffenden Gesetzeslage resultiert keine Persönlichkeitsverletzung (E. 4.4.1), ebenso wenig aus der unterlassenen Anfechtung der Vaterschaft durch den Ehemann (E. 4.4.2). Anspruch auf Kenntnis seiner Deszendenten (E. 4.4.3)? Vater; Vaters; Vaterschaft; Persönlichkeit; Kindes; Ehemann; Mutter; Anspruch; Recht; Anfechtung; Klage; Abstammung; Person; Familie; Feststellung; Deutschland; Kindesverhältnis; Urteil; Gericht; Gesetzes; Ehemannes; Herstellung; Persönlichkeitsverletzung; Entscheid; Interesse; Herkunft; Klagerecht; FamPrach
141 III 328Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). Kindes; Recht; Geburt; Leihmutter; Kindesverhältnis; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Ordre; Person; Urteil; Kindesverhältnisse; Personen; Adoption; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Personenstandsregister; Geburtsurkunden; Vater; Entscheid; Bezug; Kindeswohl; Ausland; Wunscheltern

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-4375/2019Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Italien; Kinder; Familie; Schweiz; Beschwerde; Mitgliedstaat; Dublin-III-VO; Überstellung; Beschwerdeführer; Beziehung; Verfügung; Familien; Bundesverwaltungsgericht; Partner; Behörde; Ermessen; Person; Verfahren; Partnerin; Behörden; Asylgesuch; Kindern; Vorinstanz
E-3845/2017Familienzusammenführung (Asyl)Familie; Ehemann; Beziehung; Schweiz; Flucht; Recht; Italien; Kinder; Vater; Eritrea; Einreise; Verfügung; Flüchtling; Kontakt; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Trennung; Sudan; Familiengemeinschaft; Asylgesuch; Gesuch; Eheleute; Ehemannes; Familienleben; ützt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Ingeborg Schwenzer, Peter, HeinrichBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2010