E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 253b OR vom 2024

Art. 253b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 253b Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen

1 Die Bestimmungen über den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen (Art. 269 ff.) gelten sinngemäss für nichtlandwirtschaftliche Pacht- und andere Verträge, die im Wesentlichen die Überlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen gegen Entgelt regeln.

2 Sie gelten nicht für die Miete von luxuriösen Wohnungen und Einfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnräumen (ohne Anrechnung der Küche).

3 Die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse gelten nicht für Wohnräume, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 253b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG230011Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Mietvertrag; Vertrag; Vermieter; Miete; Mieter; änderung; Licht; Berufungsbeklagte; Recht; Wohnung; Partei; Person; Vertragsänderung; Beklagten; Kündigung; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Personen; Daten; Parteien; Gebrauch; Vermieterin; Verhältnis; Mietzins; Einkommen; Rechtlich; Mietobjekt
ZHNG220003Kündigungsanfechtung / ErstreckungBerufung; Berufungskläger; Miete; Vermieter; Mietvertrag; Kündigung; Mieter; Vermieterin; Mietverhältnis; Partei; Parteien; Recht; Lagerhalle; Berufungsbeklagte; Pfäffikon; Mietgericht; Befristet; Ursprünglich; Bezirks; Urteil; Ursprüngliche; Geschäftsräume; Schloss; Schlossen; Mietobjekt; Erstreckung; Grundstück; Vertrag; Obergericht; Entscheid
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.28 (AG.2017.263)Herabsetzung des Mietzinses (BGer-Nr.: 4A_291/2017 vom 11. Juni 2018)
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2941/2017Wohnraum-, Wohnbau- und EigentumsförderungBeschwerde; Mietzins; Mietzinse; Beschwerdef?hrenden; Mietzinserh?hung; Recht; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Bundes; Miete; Vergleich; Mieter; Erh?hung; Vorinstanz; Wohnbaugenossenschaft; Verf?gung; Partei; Fochten; Anfechtung; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Vermieterin; Vorschlag; Angefochten; Wohnung; Vergleichsvorschlag; Missbr?uchlich; ?ber
B-4262/2010Wohnraum-, Wohnbau- und EigentumsförderungBeschwerde; Mietzins; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerin; Mietzinse; Mietzinserh?hung; Beschwerdegegner; Recht; Mieter; Vorinstanz; Urteil; Bundesgericht; Bundesgerichts; Verfahren; Liegende; Bundesverwaltungsgericht; Vermieterin; Eingabe; Missbr?uchlich; Wohnung; Liegenden; Mietzinses; Verf?gung; Beschwerdegegnern; Best?tigt; Vorliegenden; Mietzinsplan; Mietzinsherabsetzung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz