Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 253a OR vom 2025

Art. 253a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 253a Geltungsbereich 1. Wohn- und
Geschäftsräume

1 Die Bestimmungen über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen gelten auch für Sachen, die der Vermieter zusammen mit diesen Räumen dem Mieter zum Gebrauch überlässt.

2 Sie gelten nicht für Ferienwohnungen, die für höchstens drei Monate gemietet werden.

3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsvorschriften.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 253a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220037Forderung (Zuständigkeit)Berufung; Pacht; Parteien; Vorinstanz; Zuständigkeit; Beklagten; Verfahren; Pachtvertrag; Recht; Entscheid; Gebäude; Lager; Vertrag; Berufungskläger; Tatsache; Schlichtung; Klage; Rückbau; Pachtobjekt; Berufungsverfahren; Beschluss; Urteil; Obergericht; Schlichtungsbehörde; Vergleich; Rückbaupflicht; Sinne; Gericht
ZHNG180009Kündigungsschutz / Ausweisungündig; Berufung; Vorinstanz; Kündigung; Klage; Mietzins; Wohnung; Parteien; Recht; Beklagten; Zahlung; Verfahren; Zahlungsverzug; Klageänderung; Ausweisung; Gesellschaft; Standpunkt; Streit; Mietzinse; Mietgericht; Entscheid; Gebrauch; Gebrauchsleihe; Zahlungsverzugs; Mietzinses; Mietverhältnis; Mietvertrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2021.72-Gesuch; Gesuchsgegnerin; Parkplätze; Urteil; Einstellhalle; Miete; Geschäftsraum; Entscheid; Zivilkammer; Verfahren; Begründung; Vollstreckung; Obergericht; Erwägung; Parteien; Behörde; Hinweis; Drohung; Beschriftung; Vorderrichterin; Abstellplatz; Tiefgarage; Fläche; Ausweisung; Oberrichter; Vermieterin; Mieterin
BSZB.2023.36-Berufung; Räumlichkeiten; Gebrauch; Berufungsklägerin; Vertrag; Vertrags; Berufungsbeklagte; Mietvertrag; Gebrauchs; Berufungsbeklagten; Verhandlung; Verfahren; Recht; Parteien; Nebensache; Stellung; Apos; Mietverhältnis; Zivilgericht; Gesuch; Beweis; Stellungnahme; Tatsache; Mietvertrags; Beweismittel
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