CPC Art. 253 - Réponse

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 253 CPC de 2024

Art. 253 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 253 Réponse

Lorsque la requête ne paraît pas manifestement irrecevable ou infondée, le tribunal donne la partie adverse l’occasion de se déterminer oralement ou par écrit.


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Art. 253 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY240012Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen)Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG130005Vollstreckbarkeitsbescheinigung (Rückweisung der zivilrechtlichen Abteilung des BuG)Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Vollstreckbarkeit; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Bundesgericht; Verfahren; Schiedsspruch; Recht; Gericht; Schweiz; Verwaltungskommission; Beschluss; Erteilung; Schiedsentscheid; Schweizerische; Entscheid; Eingabe; Noven; Obergericht; Frist; Parteien; Kommentar; Zivilprozessordnung; Zürcher; Handelskammer; Ausstellung; Verfügung
SOZKBES.2023.161-Rechtsöffnung; Entscheid; Zivilkammer; Begründung; Bundesgericht; Obergericht; Staat; Thal-Gäu; Amtsgerichtspräsident; Beschwerdeschrift; Verfassungsbeschwerde; Rechtsmittel; Urteil; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller; Solothurn; Oberamt; Obergerichts; Erwägung; Betreibung; Stellungnahme; Anhörung; Schweizerischen; Verfahren; Rechtsfrage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 16 (4A_225/2013)Art. 105 Abs. 1 BGG; Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt. Die vorinstanzlichen Feststellungen über den Ablauf des vor- und erstinstanzlichen Verfahrens sind für das Bundesgericht verbindlich (E. 1.3.1).
Regeste b
Art. 158 Abs. 1 lit. b 2. Satzteil ZPO; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten. Voraussetzungen (E. 2.2.1, 2.2.2 und 2.5); Grundsätze der vorsorglichen Einholung eines Gutachtens (E. 2.2.3).
Beweis; Gutachten; Beweisführung; Vorinstanz; Interesse; Gesuch; Beweismittel; Verfahren; Recht; Sachverhalt; Beschwerden; Beweisabnahme; Gesuchs; Unfall; Entscheid; Anspruch; Tatsache; Hauptprozess; Haftpflichtprozess; Urteil; Bundesgericht; Gutachtens; Tatsachen; Gericht; FELLMANN; Prozessaussichten; Feststellung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Brunner, Gasser, Schwander, Schweizer, Kaufmann 2. Auflage2016
Brunner, Kaufmann 2. Auflage, Zürich2016