CPS Art. 253 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 253 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 253 Obtegnair cun rampigns ina documentaziun faussa

Tgi che cuntanscha cun engion ch’in funcziunari u ch’ina persuna da fai publica documentescha in fatg d’ina impurtanza giuridica relevanta en moda incorrecta, en spezial cun legalisar ina suttascripziun faussa u ina copia betg correcta,tgi che dovra in tal document obtegnì cun rampigns per engianar in auter en quai che concerna ils fatgs ch’èn documentads en quest document,vegn chasti cun in chasti da detenziun da fin 5 onns u cun in chasti pecuniar.


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Art. 253 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230104Unterlassung der BuchführungBeschuldigte; Buchhaltung; Führung; Vorinstanz; Beschuldigten; Buchführung; Urteil; Berufung; Geschäfts; Verteidigung; Verwaltungsrat; Pflicht; Unterlassung; Geldstrafe; Forderung; Sinne; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Geschäftsführer; Gesellschaft; Gericht; Dispositiv; Konkurs; önne
ZHUE190027EinstellungTestament; Verstorbene; Staatsanwaltschaft; Recht; Beschwerdegegner; Verstorbenen; Einstellung; Zivil; Zeuge; Aussage; Anzeige; Untersuchung; Testaments; Vermächtnis; Obergericht; Kammer; Sinne; Meilen; Prozess; Aussagen; Gericht; Verfügung; Bezirksgericht; Zivilkammer; Obergerichts; Quote; önne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.73-Apos; Beschuldigte; Beschuldigten; Konto; Urteil; Aktie; Aktien; Recht; Urteils; Staat; Verfahren; Berufung; Über; Firma; Verfahren; Verfahrens; Betrug; Verbleib; Rechtskraft; Vorinstanz; Unternehmen; Geschädigte; Vermögens; Freiheit; Verteidigung
SOSTBER.2022.68-Beschuldigte; Apos; Beschuldigten; Kredit; Urteil; Vorhalt; Staat; Zigaretten; Firma; Recht; Urteils; Verfahren; Covid-; Staatsanwalt; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Täter; Asservate; Landes; Schuld; Freiheit; Freiheitsstrafe; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 13Art. 251 Ziff. 1 und Art. 253 StGB; Falschbeurkundung, Erschleichung einer falschen Beurkundung. Die Falschbeurkundung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Dies ist bei einseitigen Erklärungen, welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, in der Regel nicht der Fall. Art. 253 StGB regelt einen Spezialfall der mittelbaren Falschbeurkundung. Keine erhöhte Glaubwürdigkeit kommt dem durch die Urkundsperson nicht verifizierten Inhalt eidesstattlicher Erklärungen (Affidavits) zu (E. 2.2.2- 2.2.4). Urkunde; Notar; Glaubwürdigkeit; Falschbeurkundung; Erklärungen; Affidavit; Beweis; Person; Beschwerdegegner; Sachen; Basel; Tatsache; Wahrheit; Recht; Basel-Stadt; Beschwerdegegners; Urkunden; Beweiskraft; Urteil; Staatsanwaltschaft; Kantons; Schriftstück; Aussteller; Interesse; Sachverhalt; Tatsachen; Zivilprozess; Empfänger; überprüfen
123 IV 132Art. 251 Ziff. 1 StGB und 253 StGB; unwahre Universalversammlungsprotokolle. Universalversammlungsprotokollen einer Aktiengesellschaft kommt Urkundenqualität zu, soweit sie Grundlage für einen Eintrag im Handelsregister bilden (E. 3; Bestätigung der Rechtsprechung). Strafbarkeit des Organs von zwei Aktiengesellschaften, das trotz fehlender materieller Berechtigung einem Notar alle Inhaberaktien dieser Gesellschaften vorweist, vom Notar die Abhaltung gültiger Universalversammlungen beurkunden lässt, und den Eintrag der gefällten Beschlüsse in das Handelsregister veranlasst (E. 4). Recht; Aktie; Aktien; Inhaber; Inhaberaktie; Recht; Inhaberaktien; Gesellschaft; Holding; Generalversammlung; Universalversammlung; Besitz; Verwaltung; Handelsregister; Urkunde; Mitgliedschaftsrecht; Verwaltungsrat; Protokoll; JÄGGI; Falschbeurkundung; Mitgliedschaftsrechte; Ausübung; Schuld; Gesellschaften; Aktionär; Beschwerdegegner; Notar; Legitimation

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3693/2010EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Bundes; Schweiz; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Vorinstanz; Sicherheit; Bezirksgericht; Person; Ausländer; Behörde; Sinne; Widerhandlung; Einreiseverbots; Aufenthalt; Bezirksgerichts; Massnahme; Gefahr; Hinweis; Verhalten; Interesse; Betrug

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.9Urteil; Bundes; Kammer; Bundesstrafgerichts; Berufung; Gericht; Urteils; Einzelrichter; Apos;; Tribunal; Parteien; Urkunde; Verfahren; StPO;; StBOG; Beschwerdekammer; Gerichtsschreiber; Rechtsanwalt; Gregor; Navarini; Urkundenfälschung; Erschleichung; Beurkundung; StGB;; Bundesanwaltschaft; Gerichtsgebühr; Verteidigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MarkusBasler Kommentar Strafrecht II2013
MarkusBasler Art.2532013