Art. 252 Durchführung am Körper
Untersuchungen von Personen und Eingriffe in die körperliche Integrität werden von einer Ärztin oder einem Arzt oder von einer anderen medizinischen Fachperson vorgenommen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH130207 | Blut- und Urinprobe | Beschwerde; Beschwerdeführer; Urinprobe; Beamte; Untersuchung; Wasser; Körperliche; Gespuckt; Schuldfähigkeit; Staatsanwaltschaft; Anordnung; Gericht; Beschwerdeführers; Entnahm; Verfügung; Recht; Beamten; Polizisten; [Hrsg]; Urteil; Polizeibeamten; Blutentnahme; Person; Substanz; Körper; Angefochtene; Gesicht; Anspucken; Aufl; Körperlichen |
SZ | BEK 2019 123 | Untersuchungsbefehl zur Feststellung der Fahrunfähigkeit | Beschwerde; Beschuldigte; U-act; Untersuchung; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Blutentnahme; KG-act; Erfolgte; Mündlich; Medizinische; Fachperson; ärztliche; Abzuweisen; Polizei; Untersuchungsbefehl; Feststellung; Fahrunfähigkeit; Höfe; Einsiedeln; Akten; Angeordnet; Werden; Körperliche; Eingriff; Beschwerdeführer; Drogenschnelltest; Erhob; Anzeige; Zugestellt |