Strafgesetzbuch (StGB)
Art. 252 StGB vom 2024
Art. 252 Fälschung von Ausweisen (1)
Wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern,Ausweisschriften, Zeugnisse, Bescheinigungen fälscht oder verfälscht,eine Schrift dieser Art zur Täuschung gebraucht,echte, nicht für ihn bestimmte Schriften dieser Art zur Täuschung missbraucht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1995 ([AS 1994 2290]; [BBl 1991 II 969]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 252 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RB220003 | Revision des Urteils vom 16. Mai 2012 (CG060033) / unentgeltliche Rechtspflege | Beschwerde; Beschwerdeführer; Stiftung; Revision; Recht; Verfahren; Handelsregister; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Konkurs; Eintrag; Recht; Entscheid; Frist; Gültig; Stiftungsrat; Bezirksgericht; Urteil; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gericht; Elektronisch; Vorstehend; Beschluss; Partei; Gesuch; Elektronische; Signatur; Bundes; Revisionsgr |
ZH | SF200013 | Gemeinnützige Arbeit (Nachverfahren) | Arbeit; Gemeinnützige; Vollzug; Gemeinnützigen; Urteil; Abteilung; Gericht; Kantons; Justizvollzug; Gesuchsgegner; Umwandlung; Wiedereingliederung; Vollzugs; Zürich; Beschwerde; Obergericht; Kammer; Oberrichter; Bewährungs; Gesuchsteller; Staatsanwalt; Trägliche; Mehrfachen; Gemeinnütziger; Stunden; Verfahren; Erstinstanzliche; Vollzugsdienste; Entscheid; Gerichtsschreiberin |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
117 IV 170 | 1. Art. 252 StGB und Art. 23 Abs. 1 al. 1 ANAG; Verhältnis. Wer ausschliesslich aus fremdenpolizeilichen Motiven ein falsches fremdenpolizeiliches Ausweispapier herstellt oder wissentlich gebraucht, ist einzig nach Art. 23 Abs. 1 al. 1 ANAG und nicht (auch) gemäss Art. 252 StGB zu bestrafen; Art. 252 StGB ist nur dann anwendbar, wenn der Täter eine Verwendung des Ausweispapiers im nicht-fremdenpolizeilichen Bereich zumindest in Kauf genommen hat (E. 1 und 2). 2. Aussergesetzlicher Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen. Wahrung berechtigter Interessen bejaht in einem Fall, in dem ein Staatenloser ohne Schriften unter Vorweisung eines gefälschten ausländischen Passes in die Schweiz einreiste, um hier die Eheschliessung mit einer Schweizerin, der Mutter seiner im Zeitpunkt der Einreise anderthalbjährigen Tochter, vorzubereiten, nachdem verschiedene Anstrengungen, die Bewilligung für die Einreise bzw. die erforderlichen Papiere zu erhalten, erfolglos geblieben waren, bis zur Erreichung dieses Ziels jedenfalls noch einige Zeit verstrichen wäre und dem Täter die Lage hoffnungslos schien (E. 3). | Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Ausweis; Schweiz; Fremdenpolizeilich; Fremdenpolizeiliche; Fremdenpolizeilichen; Gefälscht; Gefälschte; Ausweispapier; Recht; Gefälschten; Täter; Interesse; Interessen; Einreise; Gebrauch; Rechtfertigung; Rechtfertigungsgr; Grenzübertritt; Sinne; Berechtigter; Ausschliesslich; Wahrung; Erleichterung; Motiven; Verwendung; Ausweispapiers |
104 IV 77 | Art. 3, 6, 152, 167 StGB; Auslieferungsrecht. 1. Die Verletzung des Grundsatzes der Spezialität ist mit Nichtigkeitsbeschwerde geltend zu machen. Der Beschuldigte, der mit seiner Zustimmung vom Ausland bedingungslos an die Schweiz ausgeliefert wurde, kann seine Verurteilung in der Schweiz nicht wegen Verletzung des Grundsatzes der Spezialität anfechten (E. 2). 2. Zahlungsunfähig im Sinne des Art. 167 StGB ist eine Aktiengesellschaft, wenn ihre Aktiven die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger nicht mehr decken. Die Deckung muss auch Forderungen erfassen, die noch nicht fällig sind, aber mit grosser Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft fällig werden (E. 3). 3. Wer fortgesetzt Briefpapier mit unwahrem Briefkopf für Äusserungen unterschiedlichen Inhalts verwendet, macht keine öffentliche Mitteilung gemäss Art. 152 StGB (E. 5). 4. Die in der Schweiz begangene Teilnahme (Anstiftung) an einer im Ausland ausgeführten Haupttat (Fälschung von Ausweisen) gilt als im Ausland verübt. Der Teilnehmer ist in der Schweiz nur unter der Voraussetzung zu verfolgen, dass er nach schweizerischem Recht für Auslandstaten (hier nach Art. 6 Ziff. 1 StGB) strafbar ist (E. 7).
| Beschwerde; Beschwerdeführer; Caropa; Auslieferung; Schweiz; Recht; Sinne; Brief; Ausland; Forderung; Beschwerdeführers; Gesellschaft; Forderungen; Mitteilung; Aktien; Unwahr; Gläubiger; Schuld; Französische; Vorinstanz; Rechtlich; Spezialität; Aktiven; Briefpapier; Haupttat; Grundsatz; Konkurs; Gangen; Verurteilung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-6167/2009 | Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Asylgesuch; Ukraine; Schweiz; Wegweisung; Geboren; Beschwerdef?hrers; Staat; Recht; Vollzug; Verfolgung; Verf?gung; Schutz; Ausl?nder; Identit?t; Person; Bundesverwaltungsgericht; Polizei; Akten; Hinweise; Nichteintreten; Anh?rung; Vorinstanz; EMARK; Alias; Bundesamt; Ausreise |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2014.39 | In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB) und Versuch dazu (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 und Art. 22 Abs. 1 StGB), Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB) und Versuch dazu (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Fälschung von Ausweisen (Art. 252 i.V.m. Art 255 StGB), Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB); Abgekürztes Verfahren | Bundes; Vertreten; Urteil; Serien-Nr; Gericht; Partei; Einzelrichter; Mehrfachen; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Kammer; Versuch; Amtlich; Parteien; Bundesstrafgericht; Amtliche; Verteidigung; Noten; Verfahren; Veruntreuung; F?lschung; Betrug; Vollzug; Versuchs; Ausweisen; Bundesstrafgerichts; Beschlagnahmte |
SK.2013.7 | Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten. | Gesuch; Verfahren; Entscheid; Gericht; Gesuchsteller; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Gerichtskasse; Amtlich; Bundesstrafgerichts; Amtliche; Verfahrenskosten; Kammer; Schuld; Dispositivs; Urteil; Amtlichen; Schulden; Person; Verteidigung; Erlass; Entsch?digung; pag; Ersatz; Raten; Bundesgericht; Tr?gliche; Schuldensanierung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Markus Boog | Basler Kommentar zum StGB | 2003 |
Markus Boog | Basler Kommentar zum StGB | 2003 |