Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.
Art. 251 ZPO vom 2024
Art. 251 Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs
Das summarische Verfahren gilt für folgende Angelegenheiten: (1) a. Entscheide, die vom Rechtsöffnungs-, Konkurs-, Arrest- und Nachlassgericht getroffen werden;b. Bewilligung des nachträglichen Rechtsvorschlages (Art. 77 Abs. 3 SchKG (2) ) und des Rechtsvorschlages in der Wechselbetreibung (Art. 181 SchKG);c. Aufhebung oder Einstellung der Betreibung (Art. 85 SchKG);d. Entscheid über das Vorliegen neuen Vermögens (Art. 265a Abs. 1–3 SchKG);e. Anordnung der Gütertrennung (Art. 68b SchKG).
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 ([AS 2023 491]; [BBl 2020 2697]).
(2) [SR 281.1]
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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