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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 251 StGB vom 2024

Art. 251 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 251 Elfter Titel: Urkundenfälschung Urkundenfälschung (1)

1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt,eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.2. … (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2290; BBl 1991 II 969).
(2) Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, mit Wirkung seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 251 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230051NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Verein; Trainerin; Schaft; Staatsanwaltschaft; Vorstand; Beschwerdeführers; Vereins; Eingabe; Nichtanhandnahme; Stellung; Recht; Zahlungen; Entschädigung; Rechtlich; Dergelder; Budget; Beschwerdegegnern; Stellungnahme; Statuten; Bundesgericht; Urkundenfälschung; Generalversammlung; Verfahren; Reichte; Hinsicht; Werden; Verfahren
ZHSB220649Betrug etc.Schuldig; Beschuldigte; Kredit; Covid; Covid-; Beschuldigten; -Kredit; Kreditantrag; Urkunde; Antrag; Umsatz; Urteil; Täter; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urkunden; Formular; Umsatzerlös; Vorinstanz; -Kreditantrag; Tatsache; Landes; Betrug; Berufung; Landesverweisung; Sozialhilfe; Sachen; Geschätzte; Falsch
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDGS.2019.28 (AG.2021.231)Ausstandsgesuch (BGer 1B_265/2021)
BSBES.2020.177 (AG.2021.12)Verfahrenseinstellung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 36 (6B_895/2019)
Regeste
Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2).
Anschlussberufung; Berufung; Beschwerde; Beschwerdegegner; Partei; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Gültig; Beschwerdeführerin; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Erhoben; Parteien; Läge; Mehrfachen; Qualifizierten; Erklärte; Unzulässig; Erstinstanzliche
145 IV 190 (6B_1237/2018)Art. 30 Abs. 1, Art. 33 und 110 Abs. 4 StGB; Art. 10 Abs. 3, Art. 76 ff., 120 und 304 Abs. 1 StPO; Protokollierung des mündlichen Strafantrags; Beweis des gültigen Strafantrags; Desinteresse des Geschädigten am Strafverfahren. Ein mündlicher Strafantrag kann auch in einem Polizeirapport protokolliert werden (E. 1.3). Ein Polizeirapport, in welchem vermerkt ist, dass ein Strafantrag gestellt wurde, ist als Urkunde im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu qualifizieren. Die Unterschrift des rapportierenden Polizeibeamten ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass aus dem Polizeirapport hervorgeht, wer diesen verfasst hat. Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die Anzeige erstattende Person das Protokoll unterzeichnet (E. 1.4). Ob ein gültiger Strafantrag vorliegt, ist vom Staat zu beweisen (E. 1.5.1). Der Verzicht auf die Stellung als Privatkläger gilt nicht als Rückzug des Strafantrags im Sinne von Art. 33 StGB. Wird der Strafantrag nicht ausdrücklich zurückgezogen, ist das Strafverfahren trotz Desinteresse des Geschädigten fortzusetzen (E. 1.5.2). Antrag; Polizei; Polizeirapport; Protokoll; Verfahren; Geschädigte; Beschwerde; Sinne; Privatkläger; Mündlich; Beschwerdeführer; Antrags; Person; Aufl; Geschädigten; Gültig; Urteil; Unterschrift; Polizeirapporte; Staat; Verfahren; Recht; Schriftlich; Mündliche; Protokollierung; Urkunde; Vorverfahren; Polizeirapporten; Kommentar; Schaden

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5250/2018PersonensicherheitsprüfungenBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Zustellung; Risikoerklärung; "; Verfügung; Verfahren; Vertrauen; Frist; Auskunft; Zustellungsversuch; Basel; Bundesverwaltungsgericht; Zugestellt; Sendung; Person; Fachstelle; Unentgeltliche; Urteil; Verfahrens; Partei; Entschädigung; Akten; Praxis; Hinweis; Parteien; Behörde; Datum; Angefochten
D-2666/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdef?hrer; Gericht; Recht; Verf?gung; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdef?hrers; Urteil; Urteil; Verwerflich; Schweiz; Fl?chtling; Asylwiderruf; Verletzt; Taten; Begangen; Verwerfliche; Delikte; Handlung; Voraussetzungen; Urkunde; Akten; Gerichts; Freiheitsstrafe; Rechtsvertreter; Worden; Vorinstanz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.9Bundes; Urteil; Kammer; Bundesstrafgerichts; Berufung; Beschwerde; Gericht; Begr?ndet; Urteils; Schriftlich; Partei; Amtlich; Einzelrichter; Verfahren; StPO; StBOG; Beschwerdekammer; M?ndlich; Amtliche; Schriftliche; Urkunde; ISv; Falschen; Tribunal; Parteien; Berufungskammer; Gerichtsgeb?hr; Verteidigung; Eidgenossenschaft
BB.2021.203Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdef?hrer; Einstellung; Urteil; Recht; Bestechung; Geldw?scherei; Filter; Hinzuf?gen; ?ffnen; Beschwerdegegnerin; Bundes; Anklage; Verfahren; Kammer; Urteile; Urkunde; Fremde; Entscheid; Urkundenf?lschung; Verfahrensakten; Amtstr?ger; Bezug; Fremder; Fahrensakten; Einstellungsverf?gung; Rechtsverweigerung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus BoogBasler Kommentar, Strafrecht II2019
MARKUS BOOGBasler Kommentar, Strafrecht2013
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