StGB Art. 250 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 250 StGB vom 2024

Art. 250 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 250 Geld und Wertzeichen des Auslandes

Die Bestimmungen dieses Titels finden auch Anwendung auf Metallgeld, Papiergeld, Banknoten und Wertzeichen des Auslandes.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.43Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB)
Mehrfaches In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB) und Gehilfenschaft dazu (Art. 242 Abs.1 i.V.m. Ari. 250 i.V.m. Art. 25 StGB)
Mehrfaches Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB) und Gehilfenschaft dazu (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 i.V.m. Art. 25 StGB).
Bundes; Bundesstrafgericht; Kammer; Bundesstrafgerichts; Urteil; Apos;; Berufung; Banknote; Verfahren; Einzelrichterin; Geldes; Gehilfenschaft; Vollzug; StBOG; Person; Banknoten; Gericht; Tribunal; Bundesanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Beschreibung; Akten; Höhe; Zustimmung; Anklageschrift; Urteils; Beschwerdekammer
SK.2013.40Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 250 StGB), Gehilfenschaft zu Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 25 und Art. 250 StGB), Lagern falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB), versuchter Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 und Art. 25 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB).Apos;; Bundes; Beschuldigte; Betrug; Falschgeld; Recht; Anklage; Konto; Gericht; Verfahren; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Beschuldigten; Geldes; Betrugs; Täter; Urteil; Vereinbarung; Hinsicht; Urkunde; Verfahrens; Aussage; Freiheitsstrafe; Sicherheit