Art. 250 Widerruf und Hinfälligkeit des Schenkungsversprechens
1
2 Durch Ausstellung eines Verlustscheines oder Eröffnung des Konkurses gegen den Schenker wird jedes Schenkungsversprechen aufgehoben.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | ZF-08-65 | Widerruf einer Schenkung | Richt; Berufung; Widerruf; Fungsklägerin; Berufungsklägerin; Schenkung; Kantonsgericht; Beschwerde; Person; Partei; Gerichtliche; Urteil; Schenkte; Klage; Instanz; Wiesen; Bezirksgericht; Beweisaussage; Kantonsgerichts; Werden; Widerrufsgr; Derrufserklärung; Kantonsgerichtspräsidium; Hinterrhein; Leramt; Werden; Vorinstanz; Widerrufserklärung; Graubünden; Mitgeteilt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 100 (4A_364/2017) | Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6). | Verwaltungsrat; Verwaltungsrats; Einsicht; Auskunft; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Gerichtlich; Aktionär; Einsichts; Auskunfts; Klage; Leistungsklage; Summarische; Einsichtsrecht; Verwaltungsratsmitglied; Urteil; Mitglied; Entscheid; Aktien; Aufl; Schweizer; Durchsetzung; Gerichtliche; Beschwerde; Durchgesetzt; Gesuch; Bundesgericht; Kann; Schweizerische |
116 II 259 | Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Gewerbes zu einer Erbschaft, Zuweisungsanspruch nach Art. 620 ZGB. 1. Die Erbschaft umfasst neben den eigentlich hinterlassenen Werten und dem Zuwachs auch die Ersatzwerte. Als solche gelten nach den Grundsätzen der dinglichen Surrogation Vermögensgegenstände, die aus Mitteln der Erbschaft für diese erworben wurden (E. 4). 2. Der aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs von den Erben gemeinsam erworbene Vermögenswert gehört zur Erbschaft (E. 5). 3. Der Zuweisungsanspruch nach Art. 620 ZGB besteht auch, wenn das landwirtschaftliche Gewerbe nie dem Erblasser gehört hat, sondern erst nach dessen Tod durch Surrogation in den Nachlass gefallen ist (E. 6). | Gewerbe; Erben; Erbschaft; Landwirtschaftliche; Recht; Erblasser; Abtretung; Abtretungsvertrag; Vertrag; Vereinbarung; Zuweisung; Rechte; Anspruch; Gewerbes; Erwerb; Berufung; Landwirtschaftlichen; Erwerber; Obergericht; Zuweisungsanspruch; Surrogation; Jakob; Erblassers; übergegangen; Veräusserer; Einheit; Erworben; Grundbuch; Erbgang |