Art. 25 LDA dal 2022
Art. 25 Citazioni
1 Sono lecite le citazioni tratte da opere pubblicate, nella misura in cui servano da commento, riferimento o dimostrazione e se la portata della citazione è giustificata dall’impiego fatto.
2 La citazione dev’essere indicata in quanto tale; la fonte, come l’autore, se vi è designato, devono essere menzionati.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 25 Legge sul diritto d’autore (URG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210072 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdegegner; Urheber; Staatsanwaltschaft; Recht; Nichtanhandnahme; Quelle; Recht; Gericht; Quellen; Verfahren; Quellenangabe; Untersuchung; Täter; Urheberrecht; Auflage; Anzeige; Antrag; Urheberrechts; Beschwerdeführers; Verfolgung; Voraussetzung; See/Oberland; Wichtigtuer |
ZH | HE140296 | vorsorgliche Massnahmen | Beklagte; Beklagten; Recht; Zitat; Urheber; Gesuch; Roman; Reportage:; Werke; Roman:; Plagiat; Massnahme; Verfügung; Gesuchsgegner; Androhung; Hauptsache; Massnahmen; Bestrafung; Öffentlichkeit; Parteien; Urheberrecht; Über; Autors; Exemplare; Wasser; Augen; Kaspische; üssen |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZK.2017.2 (AG.2018.701) | Verletzung des Urheberrechts / Stufenklage | Recht; Urheber; Klage; Klägers; Feststellung; Verletzung; Rechtsbegehren; Urheberrecht; Feststellungs; Beklagten; Artikels; Gewinn; Zitat; Lizenz; Klageantwort; Leistung; Stufe; Feststellungsklage; Urheberrechts; Publikation; Auflage; -paper; Genugtuung; Kommentar; Anspruch; Basel; Bezug; Müller |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
131 III 480 | Urheberrecht; Zitatrecht; Urheberpersönlichkeitsrecht (Art. 11 und 25 URG). Voraussetzungen des Zitatrechts bei Sprachwerken (E. 2 und 3). Indirekter Eingriff in die Werkintegrität durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Sprachwerkes in einer Zeitung (E. 4)? | Schweiz; Urheber; Klägers; Schweizerzeit; Meinung; Ausländer; Mörgeli; Zitat; Schweizerzeit; Christoph; Stäuble; Eduard; Urheberrecht; Berufung; Kreis; Meinungs; Artikels; Zitatrecht; Tages-Anzeiger; Sinne; Georg; Ausländerkriminalität; Publikation; Urteil; Redaktion; Obergericht; Recht; Vorinstanz |
108 II 475 | Reprographierechte an literarischen Werken. 1. Feststellungsklage: Aktivlegitimation einer Genossenschaft, der die Reprographierechte abgetreten werden; massgebender Zeitpunkt (E. 1). 2. Art. 25 Abs. 2 URG gilt nur zugunsten der Presse. Ein Unternehmen, das für die betriebsinterne Information Zeitungsartikel vervielfältigen lässt, kann sich nicht auf diese Ausnahmebestimmung berufen (E. 2). 3. Art. 22 URG. Wann ist nach einer zeitgemässen Auslegung dieser Bestimmung eine Wiedergabe zu eigenem, privatem Gebrauch ohne Gewinnzweck anzunehmen? Umstände, unter denen offensichtlich eine Wiedergabe mit Gewinnzweck vorliegt (E. 3). 4. Notwendigkeit und Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Lösung (E. 4). | Urheber; Recht; Werke; Wiedergabe; Presse; Klage; Reprographie; Gewinn; Gewinnzweck; Feststellung; Zeitung; Gebrauch; Urheberrecht; Beklagten; Reprographierecht; TROLLER; Vervielfältigung; Vergütung; Reprographierechte; Schweiz; Gesetzes; Entwicklung; ptt-intern; Autoren; Urhebers; Pressedienst; Erlaubnis; Kabelfernsehen; Rechte |